Einsatzleiterwiki

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cbrn:ericards:klasse_2:29011766

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BROMCHLORID - UN 2901 - Gefahrnr. 265 - ERICard-Nr. 2-31 - UN2901

Stoff BROMCHLORID
UN-Nummer 2901
Gefahrnummer 265
ADR-Gefahrzettel + +
ADR-Klasse 2
Klassifizierungscode 2TOC
Verpackungsgruppe
ERI-Card 2-31

Unfall-Hilfeleistung

Verflüssigtes Gas, giftig und brandfördernd

1. Eigenschaften.

  • Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen.
  • Giftig bei Einatmen oder Hautkontakt
  • Brandfördernd
  • Nicht entzündbar

2. Gefahren.

  • Kann bei einem Brand reagieren und giftige oder reizende Gase oder Dämpfe entwickeln.
  • Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer giftigen und ätzenden Dampfwolke, die sich mit einer Druckwelle ausbreiten kann (Gefahr eines BLEVE).
  • Kontakt mit dem flüssigen Stoff führt zu Erfrierungen und schweren Augenverletzungen.
  • Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
  • Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen.
  • Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.
  • Verstärkt die Brandgefahr bei brennbaren Stoffen, insbesondere bei Kleidungsstücken.

3. Persönlicher Schutz.

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
  • Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
  • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden.
  • Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln. Sprühstrahl nicht mit flüssigem Produkt in Berührung kommen lassen.
  • Stoff nicht mit Sägemehl oder anderen brennbaren Materialien aufnehmen oder abdecken.
  • Zur Leckabdichtung keine Stopfen/Keile aus organischem Material (z.B. Holz) verwenden.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
  • Um die Gefährdung durch giftige Dämpfe zu vermindern, Flüssigkeit z.B. mit Schaum abdecken.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Falls ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren.
  • Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.

  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
  • Erfrorene Körperteile vorsichtig mit kaltem Wasser auftauen.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
  • Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
  • Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=29011766

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.

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