cbrn:ericards:klasse_2:10720419
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SAUERSTOFF, VERDICHTET - UN 1072 - Gefahrnr. 25 - ERICard-Nr. 2-27 - UN1072
| Stoff | SAUERSTOFF, VERDICHTET | 
| UN-Nummer | 1072 | 
| Gefahrnummer | 25 | 
| ADR-Gefahrzettel |     +       | 
	
| ADR-Klasse | 2 | 
| Klassifizierungscode | 1O | 
| Verpackungsgruppe | |
| ERI-Card | 2-27 | 
Unfall-Hilfeleistung
Verdichtetes Gas, brandfördernd
1. Eigenschaften.
- Das Gas kann wirken ohne vorher wahrgenommen zu werden.
 - Brandfördernd
 - Nicht entzündbar
 
2. Gefahren.
- Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung von Gas.
 - Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen.
 - Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.
 - Verstärkt die Brandgefahr bei brennbaren Stoffen, insbesondere bei Kleidungsstücken.
 
3. Persönlicher Schutz.
- Umluftunabhängiger Atemschutz
 
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
 - Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
 - Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
 - Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden.
 
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
 - Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln.
 - Zur Leckabdichtung keine Stopfen/Keile aus organischem Material (z.B. Holz) verwenden.
 - Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
 - Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
 
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
 - Falls ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren.
 - Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
 - Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
 - Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
 
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
 - Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
 
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
 
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
 
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Zum nächstmöglichen Zeitpunkt und vor Wiederverwendung Fachleute hinzuziehen.
 
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=10720419
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017.
Web http://www.cefic.org - Email fjo@cefic.be - Tel (+32) 2 6767266 - Fax (+32) 2 6767432
cbrn/ericards/klasse_2/10720419.1488485253.txt.gz · Zuletzt geändert:  von christoph_ziehr
                
                
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