Einsatzleiterwiki

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cbrn:ericards:klasse_1:04200283

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LEUCHTKÖRPER, LUFTFAHRZEUG - UN 0420 - Gefahrnr. - ERICard-Nr. 1-01 - UN0420

Stoff LEUCHTKÖRPER, LUFTFAHRZEUG
UN-Nummer 0420
Gefahrnummer
ADR-Gefahrzettel Beachten Sie:
Auf dem hier abgebildete Gefahrzettel muss anstelle der Sternchen auch die Unterklasse (z.B. 1.1) und die Verträglichkeitsgruppe (z.B. D) eingetragen werden, wie unten in der Zeile Klassifizierungscode angegeben.
ADR-Klasse 1
Klassifizierungscode 1.1G
Verpackungsgruppe
ERI-Card 1-01

Unfall-Hilfeleistung

Explosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände mit der Gefahr einer Massenexplosion (Unterklasse 1.1)

1. Eigenschaften.

  • Explosionsgefährliche Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoffen (z.B. Munition).
  • Kann zusätzlich giftige oder ätzende Eigenschaften haben.

2. Gefahren.

  • Gefahr einer Massenexplosion. Bei starker Erwärmung oder Brand wird die gesamte Ladung nahezu vollständig erfaßt.
  • Splittergefahr: mit hoher Geschwindigkeit herausgeschleuderte Splitter und Wurfstücke oder Flugfeuer, das Sekundärbrände verursachen kann.
  • Gefahr einer Explosion mit Stoßwelle
  • Heftige Explosion mit Stoßwelle, die in einem Gebiet von mehreren hundert Metern um die Schadensstelle schwere Schäden verursachen kann, besonders an Glasscheiben.
  • Kann im Brandfall giftige oder ätzende Dämpfe entwickeln.

3. Persönlicher Schutz.

  • Umluftunabhängiger Atemschutz

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. In der Nähe der Ladung keine elektronischen Geräte betreiben.
  • Abstand halten und sofort jede geeignete Deckungsmöglichkeit nutzen.
  • Gefahr für die Öffentlichkeit ! Personen in der Nähe warnen und den Gefahrenbereich unverzüglich räumen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Herabgefallene oder herausgeschleuderte Explosivstoffe oder Gegenstände NICHT BERÜHREN!
  • Zuständige Behörden benachrichtigen.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • KEINE MASSNAHMEN ZUR EINGRENZUNG EINES STOFFAUSTRITTS! Sofort Fachleute hinzuziehen.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde benachrichtigen.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • KEINE MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG! Feuer brennen lassen!
  • Nur wenn der Ladungsbereich noch nicht vom Feuer erfaßt ist: Brand mit allen verfügbaren Löschmitteln bekämpfen.
  • Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
  • Gefahrenbereich für die Bevölkerung im Umkreis von mindestens 1000 m um die Unfallstelle. Sofort räumen!
  • Gefahrenbereich für die Einsatzkräfte im Umkreis von mindestens 500 m um die Unfallstelle . Zurückziehen!
  • Gefahrenbereich nicht betreten und Absperrung für mindestens 6 Stunden aufrechterhalten.

5. Erste Hilfe.

  • Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=04200283

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.

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