cbrn:ericards:klasse_1:03510215
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GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G. - UN 0351 - Gefahrnr. - ERICard-Nr. 1-04 - UN0351
| Stoff | GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G. | 
| UN-Nummer | 0351 | 
| Gefahrnummer | |
| ADR-Gefahrzettel |  ![]() Beachten Sie: Auf dem hier abgebildete Gefahrzettel muss anstelle des Sternchens auch die Verträglichkeitsgruppe (z.B. D) eingetragen werden, wie unten in der Zeile Klassifizierungscode angegeben.  | 
	
| ADR-Klasse | 1 | 
| Klassifizierungscode | 1.4C | 
| Verpackungsgruppe | |
| ERI-Card | 1-04 | 
Unfall-Hilfeleistung
Explosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände mit einem geringen Explosionsrisiko (Unterklasse 1.4)
1. Eigenschaften.
- Explosionsgefährliche Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoffen (z.B. Munition).
 - Kann zusätzlich giftige oder ätzende Eigenschaften haben.
 
2. Gefahren.
- Vermindertes Explosionsrisiko. Auswirkungen sind weitgehend auf ein Versandstück beschränkt.
 - Kann im Brandfall giftige oder ätzende Dämpfe entwickeln.
 
3. Persönlicher Schutz.
- Umluftunabhängiger Atemschutz
 
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. In der Nähe der Ladung keine elektronischen Geräte betreiben.
 - Abstand halten und sofort jede geeignete Deckungsmöglichkeit nutzen.
 - Gefahr für die Öffentlichkeit ! Personen in der Nähe warnen und den Gefahrenbereich unverzüglich räumen.
 - Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
 - Herabgefallene oder herausgeschleuderte Explosivstoffe oder Gegenstände NICHT BERÜHREN!
 - Zuständige Behörden benachrichtigen.
 
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- KEINE MASSNAHMEN ZUR EINGRENZUNG EINES STOFFAUSTRITTS! Sofort Fachleute hinzuziehen.
 - Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde benachrichtigen.
 
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Ausbreitung des Brandes verhindern. Vollstrahl einsetzen!
 - Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
 - Gefahrenbereich für die Bevölkerung im Umkreis von mindestens 100 m um die Unfallstelle. Sofort räumen!
 - Gefahrenbereich für die Einsatzkräfte im Umkreis von mindestens 25 m um die Unfallstelle. Zurückziehen!
 
5. Erste Hilfe.
- Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
 - Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
 
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
 
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Zur Dekontamination unbedingt Fachleute hinzuziehen.
 
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Vor Verlassen der Einsatzstelle Fachleute hinzuziehen.
 
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=03510215
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017.
Web http://www.cefic.org - Email fjo@cefic.be - Tel (+32) 2 6767266 - Fax (+32) 2 6767432
cbrn/ericards/klasse_1/03510215.1488485242.txt.gz · Zuletzt geändert:  von christoph_ziehr
                
                

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