cbrn:ericards:klasse_1:01830096
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RAKETEN, mit inertem Kopf - UN 0183 - Gefahrnr. - ERICard-Nr. 1-03 - UN0183
Stoff | RAKETEN, mit inertem Kopf |
UN-Nummer | 0183 |
Gefahrnummer | |
ADR-Gefahrzettel | Beachten Sie: Auf dem hier abgebildete Gefahrzettel muss anstelle der Sternchen auch die Unterklasse (z.B. 1.1) und die Verträglichkeitsgruppe (z.B. D) eingetragen werden, wie unten in der Zeile Klassifizierungscode angegeben. |
ADR-Klasse | 1 |
Klassifizierungscode | 1.3C |
Verpackungsgruppe | |
ERI-Card | 1-03 |
Unfall-Hilfeleistung
Explosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände mit der Gefahr eines Feuerballs (Unterklasse 1.3)
1. Eigenschaften.
- Explosionsgefährliche Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoffen (z.B. Munition).
- Kann zusätzlich giftige oder ätzende Eigenschaften haben.
2. Gefahren.
- Geringe Splittergefahr: Splitter oder Flugfeuer, das Sekundärbrände verursachen kann.
- Gefahr einer Explosion mit Stoßwelle
- Mäßige Explosion mit Stoßwelle, die in einem Gebiet von mehreren hundert Metern um die Schadensstelle schwere Schäden verursachen kann, besonders an Glasscheiben.
- Gefahr fortgesetzter kleinerer Explosionen mit Stoßwellen oder Splitterwirkungen.
- Gefahr eines Feuerballs
- Im Brandfall deutlich wahrnehmbarer Anstieg der Strahlungswärme.
- Kann im Brandfall giftige oder ätzende Dämpfe entwickeln.
3. Persönlicher Schutz.
- Umluftunabhängiger Atemschutz
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. In der Nähe der Ladung keine elektronischen Geräte betreiben.
- Abstand halten und sofort jede geeignete Deckungsmöglichkeit nutzen.
- Gefahr für die Öffentlichkeit ! Personen in der Nähe warnen und den Gefahrenbereich unverzüglich räumen.
- Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
- Herabgefallene oder herausgeschleuderte Explosivstoffe oder Gegenstände NICHT BERÜHREN!
- Zuständige Behörden benachrichtigen.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- KEINE MASSNAHMEN ZUR EINGRENZUNG EINES STOFFAUSTRITTS! Sofort Fachleute hinzuziehen.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde benachrichtigen.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- KEINE MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG! Feuer brennen lassen!
- Nur wenn der Ladungsbereich noch nicht vom Feuer erfaßt ist: Brand mit allen verfügbaren Löschmitteln bekämpfen.
- Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
- Gefahrenbereich für die Bevölkerung im Umkreis von mindestens 250 m um die Unfallstelle. Sofort räumen!
- Gefahrenbereich für die Einsatzkräfte im Umkreis von mindestens 50 m um die Unfallstelle. Zurückziehen!
- Gefahrenbereich nicht betreten und Absperrung für mindestens 6 Stunden aufrechterhalten.
5. Erste Hilfe.
- Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Zur Dekontamination unbedingt Fachleute hinzuziehen.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Vor Verlassen der Einsatzstelle Fachleute hinzuziehen.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=01830096
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017.
Web http://www.cefic.org - Email fjo@cefic.be - Tel (+32) 2 6767266 - Fax (+32) 2 6767432
cbrn/ericards/klasse_1/01830096.1488485480.txt.gz · Zuletzt geändert: 02.03.2017 20:11 von christoph_ziehr
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