allgemein:absturzsicherung
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Absturzsicherung
zu treffende Maßnahmen
- wenn nötig Kommunikation durch Funkgeräte sicherstellen, ggf. eigenen Kanal verwenden
- direkt im Seil und in 5 Meter Umkreis um die Ausrüstung ist absolutes Rauchverbot einzuhalten!
- Sobald ein Truppmitglied in den absturzgefährdeten Bereich vorgeht, ist sein Trupppartner einzig für seine Sicherung zuständig und darf für keine anderen Arbeiten eingesetzt werden!
- Der Festpunkt muss mindestens eine Festigkeit von 10 kN (1 t) aufweisen, im Zweifel mehrere Festpunkte miteinander kombinieren
- Sicherung der Einsatzkraft wenn möglich oberhalb dieser - z.B. auch an einer Drehleiter
- fallen Karabiner u.ä. herunter sind diese auszusondern!
- Nach dem Einsatz Sichtprüfung des Materials durchführen
besondere Gefahren
- bei längerem Hängen im Seil Gefahr eines Hängetraumas!
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Grundsätzliches
- Haltegurt und Feuerwehrleine dürfen nur zum Halten verwendet werden - die Feuerwehrleine muss also permanent auf Zug gehalten werden; es darf kein Sturz ins Seil möglich sein!
- freies Hängen im Seil ist bei der Absturzsicherung nicht erlaubt; dies ist Höhenrettungs-Einheiten vorbehalten!
Quellenangabe
- B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln
Stichwörter
Höhensicherung, Höhenrettung
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Diskussion
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