allgemein:psnv:psychische_erste_hilfe
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Psychische Erste Hilfe
Unter psychischer Erster Hilfe versteht man die ersten Maßnahmen an der Unglücksstelle, um psychische Folgeschäden bei den Betroffenen zu vermindern.
Maßnahmen
- Beruhigen und Schutz geben, ggf. Körperkontakt (s.u.)
- auf gleiche Höhe wie der Betroffene begeben
- ruhiges Arbeiten der Einsatzkräfte / Ruhe ausstrahlen
- wenn möglich einfache Aufgabe vergeben um Betroffenen mit in Behandlung einzubinden (z.B. beim Verband anlegen helfen lassen)
- muss der Patient verlassen werden, dann ihn davor darüber informieren.
Besser: für Ersatz durch andere Einsatzkraft sorgen, ansonsten sagen wann man wieder zurückkommt - Betroffenen gegen Zuschauer abschirmen
Körperkontakt
- nur an Händen, Schultern, Rücken berühren
- möglichst nur Auflegen, keine Bewegungen (streicheln, etc.)
- kein Körperkontakt nach Vergewaltigungen!
Mit dem Betroffenen reden
- sich selbst vorstellen, nach Namen des Betroffenen fragen
- einfache Sprache verwenden, kurze klare Sätze formulieren
- Informationen über das Geschehene geben
- versichern dass ihm geholfen wird
- danach über Alltägliches reden bzw. Fragen stellen (z.B. Arbeit, Familie, …) → beruhigt, lenkt ab
- auch mit Bewusstlosen sprechen!
Auskunft zum Gesundheitszustand
- grobe Informationen über derzeitige Situation und folgende Maßnahmen geben
- keine
- Fachbegriffe verwenden
- Verharmlosungen
- weitere Gespräche über den Betroffenen nicht in dessen Anwesenheit
Quellenangabe
- Lernskriptsammlung „Umgang mit Menschen im Einsatz“, Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA)
- Vorlesung Psychosoziale Notfallversorgung, Studiengang „Sicherheit und Gefahrenabwehr - Bachelor“, Hochschule Magdeburg-Stendal
- Lasogga, F. & Gasch, B. (2002). Notfallpsychologie. Edewecht: Stumpf & Kossendey
Stichwörter
allgemein/psnv/psychische_erste_hilfe.1741707755.txt.gz · Zuletzt geändert: 11.03.2025 16:42 von christoph_ziehr
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