Zuständig für die Sicherung von Kampfmitteln ist Ordnungsamt und Polizei, die widerrum den Kampfmittelbeseitigungsdienst nachfordert (Ausnahme: Hamburg).
Kampfmittel nicht berühren! Niemals Veränderungen daran vornehmen!
→ weiträumige Räumung des Fundortes und angrenzender Gebäude sowie des Durchgangsverkehrs im Nahbereich
→ Nahbereich sperren (50-Meter-Radius)
→ Gegen Berührung sichern (um Polizei Spurensicherung zu ermöglichen)
Bombe, Bomben, Bombenfund, USBV, IED, Blindgänger, Munition, Fundmunition, Kampfmittelräumdienst, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Munitionsbergungsdienst