siehe auch Gefahren- und Absperrbereich
Im Strahlenschutzeinsatz gelten folgende Kriterien für die Festlegung des Gefahrenbereichs:
-  ab einer Dosisleistung von 25 µSv/h oder 
-  in 5 Meter Abstand zum Einsatzobjekt (Gebäude, Fahrzeug, …), falls an diesem Punkt noch keine 25 µSv/h erreicht werden (i.d.R. Absperrung des Objektzugangs  ausreichend) oder 
-  in einem Radius von 50 Meter falls noch keine  Messgeräte-  vor Ort sind 
-  Gefahrenbereich entsprechend erweitern, falls z.B. luftgetragene radioaktive Stoffe eine Ausweitung vermuten lassen