MAK-Wert

Abkürzung für maximale Arbeitsplatzkonzentration. Wird der genannte Wert der Konzentration nicht überschritten, so ist bei einer Belastung der Arbeitnehmers von 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche keine Schädigung zu erwarten.

Die MAK-Werte sind im Zuge der Neufassung der Gefahrstoffverordnung im Jahr 2005 mittlerweile in den AGW aufgegangen. Bis die MAK-Werte aber vollständig in die AGW überführt sind, oder bei nicht ganz aktuellen Nachschlagewerken, kann der MAK-Wert noch gefunden werden.

Da der MAK-Wert für eine dauerhafte Exposition ausgelegt ist, eignet er sich zur Bewertung von Gefahren für die Bevölkerung weniger gut als die speziell dafür ausgelegten ETW, AEGL-, ERPG-, TEEL-, und ähnliche Werte und sollte daher nicht verwendet werden wenn ein solcher geeigneterer Wert vorliegt, um die Gefährdung nicht zu überschätzen.

Quellenangabe