AGW

Abkürzung für Arbeitsplatzgrenzwert. Wird der genannte Wert der Konzentration nicht überschritten, so ist bei einer Belastung der Arbeitnehmers von 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche auf Dauer der Lebensarbeitszeit keine Schädigung zu erwarten.

Der AGW ging aus den MAK- und TRK-Werten hervor, als er 2005 durch die Neufassung der Gefahrstoffverordnung eingeführt wurde. Im Gegensatz zu den MAK-Werten sind die AGW toxikologisch begründet, was bei den MAK-Werten nicht zwangsläufig der Fall war.

Weitere Informationen und eine Stoffliste mit AGW ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu finden.

Da der AGW für eine dauerhafte Exposition ausgelegt ist, eignet er sich zur Bewertung von Gefahren für die Bevölkerung weniger gut als die speziell dafür ausgelegten ETW, AEGL-, ERPG-, TEEL-, und ähnliche Werte und sollte daher nicht verwendet werden wenn ein solcher geeigneterer Wert vorliegt, um die Gefährdung nicht zu überschätzen.

Quellenangabe