Düngemittelbrand

Düngemittel mit einem Massenanteil von mehr als 10% Ammoniumnitrat werden nach GefStoffV Anhang I Nr. 5 in die Gruppen A bis E eingeteilt. Die Gruppen A und E werden in Deutschland nicht als Dünger verwendet.

zu treffende Maßnahmen

Allgemeine Maßnahmen für Gebäudebrände beachten!

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

allgemein

Gruppe B

Gruppe C

Quellenangabe

Stichwörter

Bauernhof