Ist mit ausgelöster Anlage zu rechnen, gilt es bei der Fahrzeugaufstellung zu beachten:
Anfahrt mit dem Wind/Witterung allgemein beachten
nicht in Senken halten, sicheren Abstand zum Objekt wahren
an der Einsatzstelle
CO2-Löschanlage vorhanden? (auch im Feuerwehrplan falls vorhanden, ggf. Kopplung mit BMA), Kennzeichnung mit nebenstehendem Schild
hat die Anlage ausgelöst? (äußere Erkennungszeichen: Nebelbildung an Wändern und Dächern an den Druckentlastungsöffnungen, teilweise wird CO₂ mit Duftstoff versetzt)
Wo befindet sich der Löschbereich der Anlage? Befinden sich noch Personen dort?
Verletzte Personen außerhalb des Löschbereichs, insbesondere mit Atembeschwerden oder bewusstlos? Bei größerer Anzahl ggf. MANV!
Wo ist die Branderkennungs- und die Steuerungseinrichtung verbaut?
Innenerkundung, auch die Bedienung der BMZ, bei ausgelöster Anlage nur unter umluftunabhängigem Atemschutz!
Überprüfung von Gruben und Senken sowie angrenzende Nachbarobjekte auf CO₂.
Alle Einsatzkräfte auf Gefahr hinweisen!
ggf. nachfordern:
CO₂-Messgeräte
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte und Atemschutzgeräteträger, wenn größere Bereiche zu kontrollieren sind.
Polizei zum weiträumigen Absperren des Gefahrenbereichs.
besondere Gefahren
überschüssiges Löschmittel tritt durch Entlastungsöffnungen aus und kann in andere, unbeteiligte Bereiche eindringen
Sichtbehinderungen
Erfrierungsgefahr durch kaltes Gas, insbesondere an Bauteilen der Löschanlage
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise CO₂-Löschanlagen
je nach Anlagenart bis zu 50t CO2
löschwirksame Konzentration muss für mindestens 10 Minuten erhalten bleiben
Messung auf Nichtvorhandensein von CO₂ nur über die Sauerstoffkonzentration, wenn der gemessene Wert für Sauerstoff bei 21% liegt. Bei darunterliegenden Sauerstoffkonzentrationen kann bereits eine gefährliche oder tödliche CO₂-Konzentration erreicht sein obwohl sich noch genug Sauerstoff in der Umgebungsluft befindet. Dann darf die Messung nur mit einem CO₂-Messgerät erfolgen.