cbrn:atomar:start
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cbrn:atomar:start [19.03.2025 18:51] – ↷ Links angepasst, weil Seiten im Wiki verschoben wurden christoph_ziehr | cbrn:atomar:start [19.03.2025 21:36] (aktuell) – Hinweise zum Gefahrenbereich in den Artikel "Gefahrenbereich (Strahlenschutzeinsatz)" ausgelagert christoph_ziehr | ||
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* in Bereichen in denen mit Kernbrennstoffen gearbeitet wird darf nur bei Anwesenheit eines zuständigen Strahlenschutzbeauftragten vorgegangen werden | * in Bereichen in denen mit Kernbrennstoffen gearbeitet wird darf nur bei Anwesenheit eines zuständigen Strahlenschutzbeauftragten vorgegangen werden | ||
* Liegen keine ausreichenden Erkenntnisse vor: Trupps mit [[: | * Liegen keine ausreichenden Erkenntnisse vor: Trupps mit [[: | ||
- | * [[:cbrn:allgemein: | + | * [[:cbrn:atomar: |
- | * bei Dosisleistung von **25 µSv/ | + | |
- | * in 5 Meter Abstand zum Einatzobjekt (Gebäude, Fahrzeug, …), falls bis zu diesem Punkt keine 25 µSv/h erreicht werden (i.d.R. Absperrung des Objekt**zugangs** | + | |
- | * 50 Meter falls noch keine Messgeräte vor Ort sind | + | |
- | * Gefahrenbereich erweitern, falls z.B. luftgetragene radioaktive Stoffe eine Ausweitung vermuten lassen | + | |
* [[: | * [[: | ||
* Dosisleistung messen / Versandstück freimessen (siehe [[: | * Dosisleistung messen / Versandstück freimessen (siehe [[: |
cbrn/atomar/start.1742406715.txt.gz · Zuletzt geändert: 19.03.2025 18:51 von christoph_ziehr