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Die Zuständigkeit der Feuerwehr liegt beim Retten von Tieren aus Notlagen und bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit, nicht aber beim Einfangen von Tieren!
Eigentümer von Tieren sind verpflichtet, Gefahren die für oder durch ihr Tier entstehen, selbst zu beseitigen. Nur wenn der Eigentümer dies nicht selbst schafft wird die Feuerweht tätig.
Siehe auch:
Hinweise zu den jeweiligen Tierarten sind in den einzelnen Artikeln zu finden:
z.B. Echsen, Schlangen, Lurche, Spinnen, Schildkröten, etc.
Der Feuerwehreinsatz bedeutet für das Tier Stress!
Tierrettung, Tier in Notlage, Gefahr für Tiere, Gefahr durch Tiere
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