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allgemein:pressearbeit

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allgemein:pressearbeit [22.11.2023 20:51] – DSVGO Änderungen aschweiglerallgemein:pressearbeit [23.11.2023 12:36] (aktuell) – [was Journalisten nicht dürfen] aschweigler
Zeile 170: Zeile 170:
   * Rettungsarbeiten behindern   * Rettungsarbeiten behindern
   * Gefahrenbereich betreten   * Gefahrenbereich betreten
 +  * **Bilder /Medienwerke veröffentlichen von **Verunfallten und Betroffene und deren Angehörige oder Täter zu sehen sind.
 +  * **Bilder /Medienwerke veröffentlichen von **Personen unter 18 Jahren sind.
 +  * **Bilder /Medienwerke veröffentlichen von Personen, bei denen**  wenig bis keine Kleidung zusehen ist.
 +  * **Bilder /Medienwerke veröffentlichen von **  personalisierten Daten z. B.Rechnungen etc.
 +  * **Bilder /Medienwerke veröffentlichen von **Einsatz taktischen Maßnahmen z.B. BOS Funk SDS oder Einsatz / Taktik Board.
 +
  
 ==== Anfertigung von Einsatzbildern durch Journalisten ==== ==== Anfertigung von Einsatzbildern durch Journalisten ====
Zeile 186: Zeile 192:
   * **nicht**, wenn auf den Bildern Opfer und Betroffene und deren Angehörige oder Täter zu sehen sind   * **nicht**, wenn auf den Bildern Opfer und Betroffene und deren Angehörige oder Täter zu sehen sind
   * **nicht**, wenn Personen unter 18 Jahren sind.   * **nicht**, wenn Personen unter 18 Jahren sind.
-  * nicht, wenn Personen wenig bis nicht bekleidet sind +  * **nicht**, wenn Personen wenig bis nicht bekleidet sind 
-  * nicht, wenn klare Personalisirte daten zu erkennen sind z.B.Rechnungen, aschriften mit Persönlicher anschrift. +  * **nicht**, wenn klare Personalisirte daten zu erkennen sind z.B.Rechnungen, aschriften mit Persönlicher anschrift. 
-  * nicht, wenn einsatztktische maßnamen zu erkennen sind, z.B. Funkkennung oder einsatz / taktik board.+  * **nicht**, wenn einsatztktische maßnamen zu erkennen sind, z.B. Funkkennung oder einsatz / taktik board. 
   * Zustimmung des/der Fotografierten erforderlich, da er Urhber des Biles ist.   * Zustimmung des/der Fotografierten erforderlich, da er Urhber des Biles ist.
   * Zustimmung aller Beteiligter Personen. (Ein Regel nach anzahl von anzahl von Personen ist durch die DSVGO entkräftet)   * Zustimmung aller Beteiligter Personen. (Ein Regel nach anzahl von anzahl von Personen ist durch die DSVGO entkräftet)
allgemein/pressearbeit.1700686274.txt.gz · Zuletzt geändert: 22.11.2023 20:51 von aschweigler