Einsatzleiterwiki

Das elektronische Einsatzleiterhandbuch

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


technische_hilfe:tueroeffnung

Sie befinden sich in der bearbeitbaren Version des Einsatzleiterwiki-Projekts. Klicken Sie hier für allgemeine Informationen zum Projekt.

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
allgemeine_hilfe:tueroeffnung [17.05.2016 14:42] – Hinweis auf Anruf eingefügt allgemeine_hilfe:tueroeffnung [06.10.2016 08:44] christoph_ziehr
Zeile 4: Zeile 4:
  
   * Erkundung:   * Erkundung:
-    * Alternative Zugangsmöglichkeiten: +      * Alternative Zugangsmöglichkeiten: 
-      * Fenster / Balkontür offen / gekippt? +        * Fenster / Balkontür offen / gekippt? 
-      * ggf. einen Trupp zur Erkundung rund um das Gebäude schicken der Einsatzmöglichkeiten von [[allgemein:geraete:leitern|tragbaren Leitern]] oder der [[allgemein:drehleiter|Drehleiter]] erkundet. +        * ggf. einen Trupp zur Erkundung rund um das Gebäude schicken der Einsatzmöglichkeiten von [[:allgemein:geraete:leitern|tragbaren Leitern]] oder der [[:allgemein:drehleiter|Drehleiter]] erkundet. 
-      * Verglasung/Oberlicht über der Wohnungstür vorhanden? +        * Verglasung/Oberlicht über der Wohnungstür vorhanden? 
-    * Abwägen, ob die Zerstörung eines Fensters o.ä. einen geringeren Schaden verursacht oder schnelleren Erfolg verspricht. +      * Abwägen, ob die Zerstörung eines Fensters o.ä. einen geringeren Schaden verursacht oder schnelleren Erfolg verspricht. 
-    * Nachbarn befragen falls vor Ort +      * Nachbarn befragen falls vor Ort 
-      * schlechter Allgemeinzustand der Person bekannt? +        * schlechter Allgemeinzustand der Person bekannt? 
-      * Hat einer der Nachbarn einen Schlüssel für die Wohnung? +        * Hat einer der Nachbarn einen Schlüssel für die Wohnung? 
-      * Kann ein Nachbar versuchen die Person anzurufen? +        * Kann ein Nachbar versuchen die Person anzurufen? 
-    * Hinweise erkennbar, dass die Person seit kurzem nicht mehr ihre alltäglichen Handlungen vorgenommen hat (überquellender Briefkasten, nicht geöffnete Mahlzeiten vom "Essen auf Rädern" vor der Wohnungstür, die Person hat eigentlich feste Rituale denen sie nicht mehr nachkommt, etc.)? +      * Hinweise erkennbar, dass die Person seit kurzem nicht mehr ihre alltäglichen Handlungen vorgenommen hat (überquellender Briefkasten, nicht geöffnete Mahlzeiten vom "Essen auf Rädern" vor der Wohnungstür, die Person hat eigentlich feste Rituale denen sie nicht mehr nachkommt, etc.)? 
-  * Vor dem Öffnen der Tür nochmals klingeln und __laut__ klopfen (z.B. mit Stahlkappe des Stiefels)+  * Vor dem Öffnen der Tür nochmals klingeln und __laut__  klopfen (z.B. mit Stahlkappe des Stiefels)
  
 ==== besondere Gefahren ==== ==== besondere Gefahren ====
Zeile 20: Zeile 20:
   * Angriff durch den Bewohner während (z.B. mit Schusswaffe durch die Tür) oder nach der Öffnung der Tür   * Angriff durch den Bewohner während (z.B. mit Schusswaffe durch die Tür) oder nach der Öffnung der Tür
   * gefährliche Haustiere   * gefährliche Haustiere
-  * Gefahr durch Suizidversuche, z.B. mit [[gefaehrliche_stoffe_gueter:chemisch:klasse_2:stoffe:kohlenmonoxid|Kohlenstoffmonoxid (Holzkohlegrill)]]+  * Gefahr durch Suizidversuche, z.B. mit [[:gefaehrliche_stoffe_gueter:chemisch:klasse_2:stoffe:kohlenmonoxid|Kohlenstoffmonoxid (Holzkohlegrill)]]
  
 ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise ===== ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise =====
  
-  * Handelt es sich um eine [[allgemein:recht:amtshilfe|Amtshilfe]], d.h. die Feuerwehr wird für eine andere **Behörde** tätig, so trägt die anfordernde Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit. Erfolgt die Anforderung der Türöffnung nicht durch eine Behörde, sondern beispielsweise durch eine Hilfsorganisation wie z.B. das DRK, so muss die Feuerwehr anhand der Erkundungsergebnisse selbst entscheiden, ob das Öffnen der Tür rechtmäßig ist.+  * Handelt es sich um eine [[:allgemein:recht:amtshilfe|Amtshilfe]], d.h. die Feuerwehr wird für eine andere **Behörde**  tätig, so trägt die anfordernde Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit. Erfolgt die Anforderung der Türöffnung nicht durch eine Behörde, sondern beispielsweise durch eine Hilfsorganisation wie z.B. das DRK, so muss die Feuerwehr anhand der Erkundungsergebnisse selbst entscheiden, ob das Öffnen der Tür rechtmäßig ist.
   * Bei Mehrfamilienhäusern ist es hilfreich, sich die Konstruktion der (identischen) Wohnungstür bei einer Nachbarwohnung anzusehen um mögliche Angriffspunkte zu finden.   * Bei Mehrfamilienhäusern ist es hilfreich, sich die Konstruktion der (identischen) Wohnungstür bei einer Nachbarwohnung anzusehen um mögliche Angriffspunkte zu finden.
   * Wohnung nach Öffnung der Tür nur truppweise betreten   * Wohnung nach Öffnung der Tür nur truppweise betreten
-  * Falls sich die Einsatzstelle nach Öffnung der Tür als potentieller Tatort darstellt, die [[allgemein:verhalten_an_einsatzstellen#tatorte_von_kapitalverbrechen|Hinweise zum Verhalten an Tatorten]] beachten. +  * Falls sich die Einsatzstelle nach Öffnung der Tür als potentieller Tatort darstellt, die [[:allgemein:verhalten_an_einsatzstellen#tatorte_von_kapitalverbrechen|Hinweise zum Verhalten an Tatorten]] beachten. 
-  * Stellt sich nach dem Öffnen der Tür heraus dass sich keine Person in der Wohnung befindet bzw. die Türöffnung unnötig war, so sollten die Erkundungsergebnisse die auf die Notwendigkeit des Öffnens der Tür hingewiesen haben im Einsatzbericht genau dokumentiert werden. Nur somit lässt sich im Nachhinein bei der Anschuldigung von Handeln in der Situation einer [[allgemein:recht:gefahrenbegriffe#putativgefahr|Putativgefahr]] das Gegenteil beweisen.+  * Stellt sich nach dem Öffnen der Tür heraus dass sich keine Person in der Wohnung befindet bzw. die Türöffnung unnötig war, so sollten die Erkundungsergebnisse die auf die Notwendigkeit des Öffnens der Tür hingewiesen haben im Einsatzbericht genau dokumentiert werden. Nur somit lässt sich im Nachhinein bei der Anschuldigung von Handeln in der Situation einer [[:allgemein:recht:gefahrenbegriffe#putativgefahr|Putativgefahr]] das Gegenteil beweisen.
   * Die Zuständigkeit für die Sicherung der geöffneten Wohnung liegt bei der Polizei. Diese muss grundsätzlich auch den Wohnungsschlüssel an sich nehmen, eine Abweichung hiervon ist nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet!   * Die Zuständigkeit für die Sicherung der geöffneten Wohnung liegt bei der Polizei. Diese muss grundsätzlich auch den Wohnungsschlüssel an sich nehmen, eine Abweichung hiervon ist nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet!
  
Zeile 49: Zeile 49:
 === zerstörungsfrei === === zerstörungsfrei ===
  
-  * Betätigung der Falle mittels Fallengleiter, Öffnungskarte, Fallendraht, Spiraldraht (Korkenzieher), ...+  * Betätigung der Falle mittels Fallengleiter, Öffnungskarte, Fallendraht, Spiraldraht (Korkenzieher), 
   * Türklinke von innen durch Briefschlitz oder Türspion betätigen   * Türklinke von innen durch Briefschlitz oder Türspion betätigen
  
Zeile 60: Zeile 60:
   * Schließzylinder abbrechen (z.B. mit großer Zange oder "Knackrohr", nur bei Überstand des Schließzylinders von mind. 3 mm, ggf. davor Schutzbeschlag zerstören)   * Schließzylinder abbrechen (z.B. mit großer Zange oder "Knackrohr", nur bei Überstand des Schließzylinders von mind. 3 mm, ggf. davor Schutzbeschlag zerstören)
   * Schließzylinder aufbohren   * Schließzylinder aufbohren
-  * Brecheisen, Halligan-Tool, hydraulischer Türöffner, ... an Band-Seite (an den Scharnieren) oder Schloss-Seite einsetzen+  * Brecheisen, Halligan-Tool, hydraulischer Türöffner, … an Band-Seite (an den Scharnieren) oder Schloss-Seite einsetzen
   * Türfüllung aus der Tür herausschlagen (meist bei Altbautüren, evtl. durch Metallplatte auf der Rückseite gesichert)   * Türfüllung aus der Tür herausschlagen (meist bei Altbautüren, evtl. durch Metallplatte auf der Rückseite gesichert)
   * geschlossenes Fenster mittels Schraubendreher aufhebeln   * geschlossenes Fenster mittels Schraubendreher aufhebeln
Zeile 69: Zeile 69:
  
 [[http://www.vdf-nrw.de/uploads/tx_bitloftvdfnrwdownload/2015-09-08_Haftungsansprueche_Tueroeffnung_01.pdf|Merkblatt Türöffnung VdF]] [[http://www.vdf-nrw.de/uploads/tx_bitloftvdfnrwdownload/2015-09-08_Haftungsansprueche_Tueroeffnung_01.pdf|Merkblatt Türöffnung VdF]]
- 
  
 ===== Quellenangabe ===== ===== Quellenangabe =====
Zeile 80: Zeile 79:
  
 Notfalltüröffnung, Unfall in Wohnung, hilflose Person Notfalltüröffnung, Unfall in Wohnung, hilflose Person
 +
 +
technische_hilfe/tueroeffnung.txt · Zuletzt geändert: 08.11.2020 11:24 von christoph_ziehr