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technische_hilfe:tueroeffnung

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allgemeine_hilfe:tueroeffnung [02.05.2014 16:42] – Hinweise auf Leitereinsatz, lautes Klopfen, Ansehen der Nachbarwohnungstür eingefügt christoph_ziehrallgemeine_hilfe:tueroeffnung [11.12.2014 21:20] – weitere Hinweise und Gesetzesgrundlagen eingefügt christoph_ziehr
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 ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise ===== ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise =====
  
 +  * Handelt es sich um eine [[allgemein:recht:amtshilfe|Amtshilfe]], d.h. die Feuerwehr wird für eine andere **Behörde** tätig, so trägt die anfordernde Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit. Erfolgt die Anforderung der Türöffnung nicht durch eine Behörde, sondern beispielsweise durch eine Hilfsorganisation wie z.B. das DRK, so muss die Feuerwehr anhand der Erkundungsergebnisse selbst entscheiden, ob das Öffnen der Tür rechtmäßig ist.
   * Bei Mehrfamilienhäusern ist es hilfreich, sich die Konstruktion der (identischen) Wohnungstür bei einer Nachbarwohnung anzusehen um mögliche Angriffspunkte zu finden.   * Bei Mehrfamilienhäusern ist es hilfreich, sich die Konstruktion der (identischen) Wohnungstür bei einer Nachbarwohnung anzusehen um mögliche Angriffspunkte zu finden.
   * Falls sich die Einsatzstelle nach Öffnung der Tür als potentieller Tatort darstellt, die [[allgemein:verhalten_an_einsatzstellen#tatorte_von_kapitalverbrechen|Hinweise zum Verhalten an Tatorten]] beachten.   * Falls sich die Einsatzstelle nach Öffnung der Tür als potentieller Tatort darstellt, die [[allgemein:verhalten_an_einsatzstellen#tatorte_von_kapitalverbrechen|Hinweise zum Verhalten an Tatorten]] beachten.
   * Stellt sich nach dem Öffnen der Tür heraus dass sich keine Person in der Wohnung befindet bzw. die Türöffnung unnötig war, so sollten die Erkundungsergebnisse die auf die Notwendigkeit des Öffnens der Tür hingewiesen haben im Einsatzbericht genau dokumentiert werden. Nur somit lässt sich im Nachhinein bei der Anschuldigung von Handeln in der Situation einer [[allgemein:recht:gefahrenbegriffe#putativgefahr|Putativgefahr]] das Gegenteil beweisen.   * Stellt sich nach dem Öffnen der Tür heraus dass sich keine Person in der Wohnung befindet bzw. die Türöffnung unnötig war, so sollten die Erkundungsergebnisse die auf die Notwendigkeit des Öffnens der Tür hingewiesen haben im Einsatzbericht genau dokumentiert werden. Nur somit lässt sich im Nachhinein bei der Anschuldigung von Handeln in der Situation einer [[allgemein:recht:gefahrenbegriffe#putativgefahr|Putativgefahr]] das Gegenteil beweisen.
 +  * Die Zuständigkeit für die Sicherung der geöffneten Wohnung liegt bei der Polizei. Diese muss grundsätzlich auch den Wohnungsschlüssel an sich nehmen, eine Abweichung hiervon ist nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet!
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 +==== Gesetzesgrundlagen für die Türöffnung ====
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 +=== Berlin ===
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 +  * §14 Abs. 1 Feuerwehrgesetz (FwG) Berlin: Befugnis zum Betreten von Grundstücken, Gebäuden, etc.
 +  * §18 Feuerwehrgesetz (FwG) Berlin: Einschränkung des Grundrechts der Unverletztlichkeit der Wohnung
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 +=== Rheinland-Pfalz ===
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 +  * § 28 Abs. 1 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) Rheinland-Pfalz: Befugnis zum Betreten von Grundstücken, Gebäuden, etc.
 +  * § 40 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) Rheinland-Pfalz: Einschränkung des Grundrechts der Unverletztlichkeit der Wohnung
  
 ===== Quellenangabe ===== ===== Quellenangabe =====
  
   * B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie   * B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie
 +  * eDossier "Türöffnungen rechtlich gesehen", Feuerwehr-Magazin, 2014
  
 ===== Stichwörter ===== ===== Stichwörter =====
  
 Notfalltüröffnung Notfalltüröffnung
technische_hilfe/tueroeffnung.txt · Zuletzt geändert: 08.11.2020 11:24 von christoph_ziehr