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cbrn:ericards:klasse_8:26861602

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-====== 2-DIETHYLAMINOETHANOL - UN 2686 - Gefahrnr. 83 - ERICard-Nr. 8-13 - UN2686 ====== 
-|Stoff | 2-DIETHYLAMINOETHANOL   | 
-|UN-Nummer | 2686   | 
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 83   | 
-|ADR-Gefahrzettel |  {{:gefaehrliche_stoffe_gueter:8.png?nolink&100}} + {{:gefaehrliche_stoffe_gueter:3.png?nolink&100}}    | 
-|ADR-Klasse | 8   | 
-|Klassifizierungscode | CF1   | 
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] | II   | 
-|ERI-Card | 8-13   | 
- 
-==== Unfall-Hilfeleistung ==== 
-===== Ätzender Stoff, entzündbar ===== 
-==== 1. Eigenschaften. ==== 
-  * Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen. 
-  * [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:begriffsklaerungen#flammpunkt|Flammpunkt]] zwischen 23°C und 60°C (oder über 60°C; das Produkt wird oberhalb seines [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:begriffsklaerungen#flammpunkt|Flammpunkt]]es befördert). 
-  * Kann mit Wasser oder brennbaren Stoffen reagieren. 
-  * Mischbar mit Wasser (mehr als 10%) oder schwerer als Wasser. 
-==== 2. Gefahren. ==== 
-  * Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion. 
-  * Entwickelt ätzende und reizende Dämpfe, auch im Brandfall. 
-  * Kann bei erhöhten Umgebungstemperaturen mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. 
-  * Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. 
-  * Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen. 
-==== 3. Persönlicher Schutz. ==== 
-  * Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung) 
-  * Umluftunabhängiger Atemschutz 
-  * Chemikalienschutzanzug bei Arbeiten im Wirkbereich des Stoffes oder der Dämpfe 
-  * Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen. 
-==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== 
-=== 4.1 Allgemeine Massnahmen. === 
-  * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. 
-  * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]]s anlegen. 
-  * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken. 
-=== 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === 
-  * Lecks wenn möglich schließen. 
-  * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. 
-  * Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen. 
-  * Falls der Stoff flüssig ist, auf explosionsfähige Atmosphäre überprüfen. 
-  * Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen oder mit alkoholbeständigem [[brand:allgemein:schaum|Schaum]] abdecken. 
-  * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. 
-  * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. 
-=== 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === 
-  * Behälter mit Wasser kühlen. 
-  * Mit alkoholbeständigem [[brand:allgemein:schaum|Schaum]] löschen, sonst mit Sprühstrahl oder Pulver, danach mit [[brand:allgemein:schaum|Schaum]] abdecken. 
-  * Nicht mit Vollstrahl löschen. 
-  * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. 
-  * Aus Umweltschutzgründen [[brand:allgemein:loeschwasserrueckhaltung|Löschmittel zurückhalten]]. 
-==== 5. Erste Hilfe. ==== 
-  * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. 
-  * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. 
-  * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. 
-  * Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen. 
-  * Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden. 
-==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== 
-  * Beim Umpumpen auf ausreichende Erdung achten. 
-  * Explosionsgeschützte Pumpen einsetzen. Bei Elektropumpen auf geeignete [[gefaehrliche_stoffe_gueter:chemisch:temperaturklasse|Temperaturklasse]] achten. Mindestens T3 ! 
-  * Säurebeständige Ausrüstung einsetzen. 
-  * Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen. 
-==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== 
-=== 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === 
-  * Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen. 
-  * Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. 
-  * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. 
-=== 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === 
-  * Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen. 
-===== Quelle und Copyright ===== 
- 
-Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis. 
- 
-Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=26861602]] 
- 
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- 
-Web http://www.cefic.org - Email [[fjo@cefic.be]] - Tel (+32) 2 6767266 - Fax (+32) 2 6767432 
  
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