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- | ====== 2-DIETHYLAMINOETHANOL - UN 2686 - Gefahrnr. 83 - ERICard-Nr. 8-13 - UN2686 ====== | ||
- | |Stoff | 2-DIETHYLAMINOETHANOL | ||
- | |UN-Nummer | 2686 | | ||
- | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | |ADR-Gefahrzettel | {{: | ||
- | |ADR-Klasse | 8 | | ||
- | |Klassifizierungscode | CF1 | | ||
- | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | |ERI-Card | 8-13 | | ||
- | |||
- | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== | ||
- | ===== Ätzender Stoff, entzündbar ===== | ||
- | ==== 1. Eigenschaften. ==== | ||
- | * Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen. | ||
- | * [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | * Kann mit Wasser oder brennbaren Stoffen reagieren. | ||
- | * Mischbar mit Wasser (mehr als 10%) oder schwerer als Wasser. | ||
- | ==== 2. Gefahren. ==== | ||
- | * Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion. | ||
- | * Entwickelt ätzende und reizende Dämpfe, auch im Brandfall. | ||
- | * Kann bei erhöhten Umgebungstemperaturen mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. | ||
- | * Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. | ||
- | * Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen. | ||
- | ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== | ||
- | * Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, | ||
- | * Umluftunabhängiger Atemschutz | ||
- | * Chemikalienschutzanzug bei Arbeiten im Wirkbereich des Stoffes oder der Dämpfe | ||
- | * Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen. | ||
- | ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== | ||
- | === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === | ||
- | * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. | ||
- | * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === | ||
- | * Lecks wenn möglich schließen. | ||
- | * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. | ||
- | * Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen. | ||
- | * Falls der Stoff flüssig ist, auf explosionsfähige Atmosphäre überprüfen. | ||
- | * Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen oder mit alkoholbeständigem [[brand: | ||
- | * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. | ||
- | * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. | ||
- | === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === | ||
- | * Behälter mit Wasser kühlen. | ||
- | * Mit alkoholbeständigem [[brand: | ||
- | * Nicht mit Vollstrahl löschen. | ||
- | * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. | ||
- | * Aus Umweltschutzgründen [[brand: | ||
- | ==== 5. Erste Hilfe. ==== | ||
- | * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. | ||
- | * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. | ||
- | * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. | ||
- | * Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen. | ||
- | * Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden. | ||
- | ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== | ||
- | * Beim Umpumpen auf ausreichende Erdung achten. | ||
- | * Explosionsgeschützte Pumpen einsetzen. Bei Elektropumpen auf geeignete [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | * Säurebeständige Ausrüstung einsetzen. | ||
- | * Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen. | ||
- | ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== | ||
- | === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === | ||
- | * Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen. | ||
- | * Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. | ||
- | * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. | ||
- | === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === | ||
- | * Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen. | ||
- | ===== Quelle und Copyright ===== | ||
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- | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
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- | Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http:// | ||
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