cbrn:ericards:klasse_8:26721590
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- | ====== AMMONIAKLÖSUNG in Wasser, relative Dichte zwischen 0,880 und 0,957 bei 15 °C, mit mehr als 10 %, aber höchstens 35 % Ammoniak - UN 2672 - Gefahrnr. 80 - ERICard-Nr. | + | ====== AMMONIAKLÖSUNG in Wasser, relative Dichte zwischen 0,880 und 0,957 bei 15 °C, mit mehr als 10 %, aber höchstens 35 % Ammoniak - UN 2672 - Gefahrnr. 80 - ERICard-Nr. |
|Stoff | AMMONIAKLÖSUNG in Wasser, relative Dichte zwischen 0,880 und 0,957 bei 15 °C, mit mehr als 10 %, aber höchstens 35 % Ammoniak | |Stoff | AMMONIAKLÖSUNG in Wasser, relative Dichte zwischen 0,880 und 0,957 bei 15 °C, mit mehr als 10 %, aber höchstens 35 % Ammoniak | ||
|UN-Nummer | 2672 | | |UN-Nummer | 2672 | | ||
- | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |[[cbrn: |
- | |ADR-Gefahrzettel | {{:gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |ADR-Gefahrzettel | {{:cbrn: |
|ADR-Klasse | 8 | | |ADR-Klasse | 8 | | ||
|Klassifizierungscode | C5 | | |Klassifizierungscode | C5 | | ||
- | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |[[cbrn: |
- | |ERI-Card | 8-03 | | + | |ERI-Card | 2-65 | |
==== Unfall-Hilfeleistung ==== | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== | ||
- | ===== Ätzender Stoff ===== | + | ===== Unter Druck verflüssigtes oder gelöstes Gas, giftig und ätzend |
==== 1. Eigenschaften. ==== | ==== 1. Eigenschaften. ==== | ||
* Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen. | * Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen. | ||
- | * [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * Giftig bei Einatmen |
+ | * Nicht entzündbar | ||
+ | * Das Gas wird durch Sprühstrahl gebunden oder stark verdünnt. | ||
==== 2. Gefahren. ==== | ==== 2. Gefahren. ==== | ||
- | * Die Hitzeeinwirkung auf Behälter | + | * Kann bei einem Brand reagieren und giftige oder reizende Gase oder Dämpfe entwickeln. |
- | * Entwickelt ätzende | + | * Erwärmung des Behälters |
+ | * Kontakt mit dem flüssigen Stoff führt zu Erfrierungen | ||
* Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. | * Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. | ||
- | * Die Dämpfe können | + | * Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen |
==== 3. Persönlicher Schutz. ==== | ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== | ||
- | * Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung) | + | * [[cbrn: |
- | * Umluftunabhängiger Atemschutz | + | * Kälte-isolierende Unterkleidung und dicke Handschuhe aus Textil- |
- | * Chemikalienschutzanzug bei Arbeiten im Wirkbereich des Stoffes | + | |
==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== | ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== | ||
=== 4.1 Allgemeine Massnahmen. === | === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === | ||
- | * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |
+ | | ||
+ | * Zahl der Einsatzkräfte im [[cbrn: | ||
+ | * Personen auffordern, Kellerräume, | ||
=== 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === | === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === | ||
* Lecks wenn möglich schließen. | * Lecks wenn möglich schließen. | ||
- | * Ausgetretenen Stoff mit Sprühstrahl so weit verdünnen, wie zur Gefahrenbegrenzung notwendig. Ablaufendes Wasser/ | + | * Ausgetretenes Produkt |
+ | * Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln. | ||
+ | * Falls Personenschäden nicht befürchtet werden, bei kleinen Mengen ausgetretenen Stoff mit Sprühstrahl beaufschlagen, | ||
* Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. | * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. | ||
* Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. | * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. | ||
+ | * Um die Gefährdung durch giftige Dämpfe zu vermindern, Flüssigkeit z.B. mit [[brand: | ||
=== 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === | === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === | ||
* Behälter mit Wasser kühlen. | * Behälter mit Wasser kühlen. | ||
- | * Mit Sprühstrahl löschen | + | * Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden. |
- | * Nicht mit Vollstrahl löschen. | + | |
* Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. | * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. | ||
* Aus Umweltschutzgründen [[brand: | * Aus Umweltschutzgründen [[brand: | ||
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* Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. | * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. | ||
* Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden. | * Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden. | ||
+ | * Erfrorene Körperteile vorsichtig mit kaltem Wasser auftauen. | ||
==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== | ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== | ||
- | * Säurebeständige Ausrüstung einsetzen. | + | * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[cbrn: |
- | * Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen. | + | |
==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== | ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== | ||
=== 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === | === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === | ||
* Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen. | * Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen. | ||
* Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. | * Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. | ||
+ | * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. | ||
=== 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === | === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === | ||
- | * Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen. | ||
===== Quelle und Copyright ===== | ===== Quelle und Copyright ===== | ||
- | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn: |
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http:// | Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http:// | ||
- | © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017. | + | © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019. |
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cbrn/ericards/klasse_8/26721590.1488485358.txt.gz · Zuletzt geändert: 02.03.2017 20:09 von christoph_ziehr