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- | ====== VINYLPYRIDINE, | + | ====== VINYLPYRIDINE, |
|Stoff | VINYLPYRIDINE, | |Stoff | VINYLPYRIDINE, | ||
|UN-Nummer | 3073 | | |UN-Nummer | 3073 | | ||
- | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |[[cbrn: |
- | |ADR-Gefahrzettel | {{:gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |ADR-Gefahrzettel | {{:cbrn: |
|ADR-Klasse | 6.1 | | |ADR-Klasse | 6.1 | | ||
|Klassifizierungscode | TFC | | |Klassifizierungscode | TFC | | ||
- | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |[[cbrn: |
|ERI-Card | 6-51 | | |ERI-Card | 6-51 | | ||
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* Giftig bei Verschlucken, | * Giftig bei Verschlucken, | ||
* Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen. | * Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen. | ||
- | * [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * [[cbrn: |
* Nicht oder nur teilweise mischbar mit Wasser (weniger als 10%), leichter als Wasser. | * Nicht oder nur teilweise mischbar mit Wasser (weniger als 10%), leichter als Wasser. | ||
==== 2. Gefahren. ==== | ==== 2. Gefahren. ==== | ||
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* Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. | * Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. | ||
* Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen. | * Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen. | ||
- | * Starke Wärmeeinwirkung kann den Stabilisator zerstören. [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * Starke Wärmeeinwirkung kann den Stabilisator zerstören. [[cbrn: |
==== 3. Persönlicher Schutz. ==== | ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== | ||
- | * [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * [[cbrn: |
* Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen. | * Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen. | ||
==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== | ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== | ||
Zeile 32: | Zeile 32: | ||
* Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. | * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. | ||
* Aus geschützter Stellung arbeiten, um die Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden. | * Aus geschützter Stellung arbeiten, um die Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden. | ||
- | * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[cbrn: |
- | * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * Zahl der Einsatzkräfte im [[cbrn: |
=== 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === | === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === | ||
* Lecks wenn möglich schließen. | * Lecks wenn möglich schließen. | ||
* Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. | * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. | ||
- | * [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * [[cbrn: |
* Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen. | * Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen. | ||
* Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen oder mit [[brand: | * Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen oder mit [[brand: | ||
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==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== | ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== | ||
* Beim Umpumpen auf ausreichende Erdung achten. | * Beim Umpumpen auf ausreichende Erdung achten. | ||
- | * Explosionsgeschützte Pumpen einsetzen. Bei Elektropumpen auf geeignete [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * Explosionsgeschützte Pumpen einsetzen. Bei Elektropumpen auf geeignete [[cbrn: |
* Säurebeständige Ausrüstung einsetzen. | * Säurebeständige Ausrüstung einsetzen. | ||
* Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen. | * Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen. | ||
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* Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. | * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. | ||
=== 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === | === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === | ||
- | * Vor Verlassen der Einsatzstelle [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
===== Quelle und Copyright ===== | ===== Quelle und Copyright ===== | ||
- | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn: |
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http:// | Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http:// | ||
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