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ORGANISCHES PEROXID TYP F, FEST, TEMPERATURKONTROLLIERT - UN 3120 - Gefahrnr. 539 - ERICard-Nr. 5-40 - UN3120

Stoff ORGANISCHES PEROXID TYP F, FEST, TEMPERATURKONTROLLIERT
UN-Nummer 3120
Gefahrnummer 539
ADR-Gefahrzettel
ADR-Klasse 5.2
Klassifizierungscode P2
Verpackungsgruppe
ERI-Card 5-40

Unfall-Hilfeleistung

Entzündbares organisches Peroxid

1. Eigenschaften.

  • Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege.
  • Kann spontan zu einer heftigen Reaktion führen.
  • Flammpunkt unter 60°C.
  • Brandfördernd
  • Gefahr einer heftigen Reaktion bei Erhitzung oder Brand.

2. Gefahren.

  • Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
  • Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung von brennbarem Gas.
  • Kann mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
  • Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
  • Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.

3. Persönlicher Schutz.

  • Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung)
  • Umluftunabhängiger Atemschutz
  • Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen.

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
  • Aus geschützter Stellung arbeiten, um die Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
  • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
  • Stoff nicht mit Sägemehl oder anderen brennbaren Materialien aufnehmen oder abdecken.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Gefahrenbereich nicht betreten und Absperrung für mindestens 6 Stunden aufrechterhalten.
  • Mit alkoholbeständigem Schaum löschen, sonst Sprühstrahl verwenden.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.

  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug, kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser/Seifenlösung abspülen.
  • Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

  • Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=31201926

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019.

http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300

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cbrn/ericards/klasse_5-2/31201926.txt · Zuletzt geändert: 13.11.2019 21:56 (Externe Bearbeitung)