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cbrn:ericards:klasse_5-1:34052182

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-====== BARIUMCHLORAT, LÖSUNG - UN 3405 - Gefahrnr. 56 - ERICard-Nr. 5-16 - UN3405 ====== 
-|Stoff | BARIUMCHLORAT, LÖSUNG   | 
-|UN-Nummer | 3405   | 
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 56   | 
-|ADR-Gefahrzettel |  {{:gefaehrliche_stoffe_gueter:5-1.png?nolink&100}} + {{:gefaehrliche_stoffe_gueter:6-1.png?nolink&100}}    | 
-|ADR-Klasse | 5.1   | 
-|Klassifizierungscode | OT1   | 
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] | II, III   | 
-|ERI-Card | 5-16   | 
- 
-==== Unfall-Hilfeleistung ==== 
-===== Brandfördernder Stoff, giftig ===== 
-==== 1. Eigenschaften. ==== 
-  * Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. 
-  * Gefährlich für Augen und Atemwege. 
-  * Gefahr einer heftigen Reaktion bei Erhitzung oder Brand. 
-  * Brandfördernd 
-  * Starke Erwärmung oder mechanische Erschütterung kann zu einer Zersetzung führen, mit der Folge einer Explosion oder heftigen Reaktion. 
-  * [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:begriffsklaerungen#flammpunkt|Flammpunkt]] über 60°C oder nicht entzündbar. 
-==== 2. Gefahren. ==== 
-  * Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion. 
-  * Entwickelt giftige und reizende Dämpfe, auch im Brandfall. 
-  * Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen. 
-  * Die mit dem Stoff verschmutzte Kleidung kann in Brand geraten, besonders wenn diese trocken wird. 
-  * Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen. 
-==== 3. Persönlicher Schutz. ==== 
-  * Umluftunabhängiger Atemschutz 
-  * Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr. 
-==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== 
-=== 4.1 Allgemeine Massnahmen. === 
-  * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]]s anlegen. 
-  * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken. 
-  * Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden. 
-=== 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === 
-  * Lecks wenn möglich schließen. 
-  * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. 
-  * Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen. 
-  * Stoff nicht mit Sägemehl oder anderen brennbaren Materialien aufnehmen oder abdecken. 
-  * Zur Leckabdichtung keine Stopfen/Keile aus organischem Material (z.B. Holz) verwenden. 
-  * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. 
-  * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. 
-=== 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === 
-  * Behälter mit Wasser kühlen. 
-  * Mit Sprühstrahl löschen 
-  * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. 
-  * Aus Umweltschutzgründen [[brand:allgemein:loeschwasserrueckhaltung|Löschmittel zurückhalten]]. 
-==== 5. Erste Hilfe. ==== 
-  * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. 
-  * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. 
-  * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. 
-  * Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden. 
-==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== 
-  * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:tuis|Fachberater hinzuziehen]]. 
-==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== 
-=== 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === 
-  * Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen. 
-  * Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. 
-  * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. 
-=== 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === 
-  * Vor Verlassen der Einsatzstelle [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:tuis|Fachleute hinzuziehen]]. 
-===== Quelle und Copyright ===== 
- 
-Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis. 
- 
-Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=34052182]] 
- 
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- 
-Web http://www.cefic.org - Email [[fjo@cefic.be]] - Tel (+32) 2 6767266 - Fax (+32) 2 6767432 
  
cbrn/ericards/klasse_5-1/34052182.txt · Zuletzt geändert: 13.11.2019 21:58 (Externe Bearbeitung)