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- | ====== BARIUMCHLORAT, | ||
- | |Stoff | BARIUMCHLORAT, | ||
- | |UN-Nummer | 3405 | | ||
- | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | |ADR-Gefahrzettel | {{: | ||
- | |ADR-Klasse | 5.1 | | ||
- | |Klassifizierungscode | OT1 | | ||
- | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | |ERI-Card | 5-16 | | ||
- | |||
- | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== | ||
- | ===== Brandfördernder Stoff, giftig ===== | ||
- | ==== 1. Eigenschaften. ==== | ||
- | * Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | ||
- | * Gefährlich für Augen und Atemwege. | ||
- | * Gefahr einer heftigen Reaktion bei Erhitzung oder Brand. | ||
- | * Brandfördernd | ||
- | * Starke Erwärmung oder mechanische Erschütterung kann zu einer Zersetzung führen, mit der Folge einer Explosion oder heftigen Reaktion. | ||
- | * [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | ==== 2. Gefahren. ==== | ||
- | * Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion. | ||
- | * Entwickelt giftige und reizende Dämpfe, auch im Brandfall. | ||
- | * Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen. | ||
- | * Die mit dem Stoff verschmutzte Kleidung kann in Brand geraten, besonders wenn diese trocken wird. | ||
- | * Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen. | ||
- | ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== | ||
- | * Umluftunabhängiger Atemschutz | ||
- | * Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr. | ||
- | ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== | ||
- | === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === | ||
- | * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | * Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden. | ||
- | === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === | ||
- | * Lecks wenn möglich schließen. | ||
- | * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. | ||
- | * Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen. | ||
- | * Stoff nicht mit Sägemehl oder anderen brennbaren Materialien aufnehmen oder abdecken. | ||
- | * Zur Leckabdichtung keine Stopfen/ | ||
- | * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. | ||
- | * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. | ||
- | === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === | ||
- | * Behälter mit Wasser kühlen. | ||
- | * Mit Sprühstrahl löschen | ||
- | * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. | ||
- | * Aus Umweltschutzgründen [[brand: | ||
- | ==== 5. Erste Hilfe. ==== | ||
- | * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. | ||
- | * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. | ||
- | * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. | ||
- | * Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden. | ||
- | ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== | ||
- | * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== | ||
- | === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === | ||
- | * Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen. | ||
- | * Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. | ||
- | * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. | ||
- | === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === | ||
- | * Vor Verlassen der Einsatzstelle [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | ===== Quelle und Copyright ===== | ||
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- | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
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- | Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http:// | ||
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