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- | ====== XYLENE - UN 1307 - Gefahrnr. 33 - ERICard-Nr. 3-11 Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist - UN1307 ====== | ||
- | |Stoff | XYLENE | ||
- | |UN-Nummer | 1307 | | ||
- | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | |ADR-Gefahrzettel | {{: | ||
- | |ADR-Klasse | 3 | | ||
- | |Klassifizierungscode | F1 | | ||
- | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | |ERI-Card | 3-11 | | ||
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- | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== | ||
- | ===== Leicht entzündbarer flüssiger Stoff ===== | ||
- | ==== 1. Eigenschaften. ==== | ||
- | * Entwickelt gefährliche Dämpfe. | ||
- | * [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | * Gefährlich für Augen und Atemwege. | ||
- | * Nicht oder nur teilweise mischbar mit Wasser (weniger als 10%), leichter als Wasser. | ||
- | ==== 2. Gefahren. ==== | ||
- | * Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion. | ||
- | * Kann mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. | ||
- | * Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand. | ||
- | * Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen. | ||
- | * Kann narkotisch wirken und zu Bewußtlosigkeit führen. | ||
- | ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== | ||
- | * Umluftunabhängiger Atemschutz | ||
- | * Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr. | ||
- | * Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen. | ||
- | ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== | ||
- | === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === | ||
- | * Mit dem Wind vorgehen. | ||
- | * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. | ||
- | * Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. [[allgemein: | ||
- | * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === | ||
- | * Lecks wenn möglich schließen. | ||
- | * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. | ||
- | * [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | * Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen. | ||
- | * Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen oder mit [[brand: | ||
- | * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. | ||
- | * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. | ||
- | === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === | ||
- | * Behälter mit Wasser kühlen. | ||
- | * Mit [[brand: | ||
- | * Nicht mit Wasser löschen. | ||
- | * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. | ||
- | * Aus Umweltschutzgründen [[brand: | ||
- | ==== 5. Erste Hilfe. ==== | ||
- | * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. | ||
- | * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. | ||
- | * Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen. | ||
- | * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Hautbereiche mit Seife und viel Wasser spülen. | ||
- | ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== | ||
- | * Beim Umpumpen auf ausreichende Erdung achten. | ||
- | * Explosionsgeschützte Pumpen einsetzen. Bei Elektropumpen auf geeignete [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | * Mineralölbeständige Ausrüstung einsetzen. | ||
- | * Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen. | ||
- | ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== | ||
- | === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === | ||
- | * Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug, | ||
- | * Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. | ||
- | * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. | ||
- | === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === | ||
- | * Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser/ | ||
- | ===== Quelle und Copyright ===== | ||
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- | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
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- | Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http:// | ||
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- | © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017. | ||
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- | Web http:// | ||