Einsatzleiterwiki

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SAUERSTOFF, VERDICHTET - UN 1072 - Gefahrnr. 25 - ERICard-Nr. 2-27 - UN1072

Stoff SAUERSTOFF, VERDICHTET
UN-Nummer 1072
Gefahrnummer 25
ADR-Gefahrzettel +
ADR-Klasse 2
Klassifizierungscode 1O
Verpackungsgruppe
ERI-Card 2-27

Unfall-Hilfeleistung

Verdichtetes Gas, brandfördernd

1. Eigenschaften.

  • Das Gas kann wirken ohne vorher wahrgenommen zu werden.
  • Brandfördernd
  • Nicht entzündbar

2. Gefahren.

  • Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung von Gas.
  • Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen.
  • Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.
  • Verstärkt die Brandgefahr bei brennbaren Stoffen, insbesondere bei Kleidungsstücken.

3. Persönlicher Schutz.

  • Umluftunabhängiger Atemschutz

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
  • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln.
  • Zur Leckabdichtung keine Stopfen/Keile aus organischem Material (z.B. Holz) verwenden.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Falls ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren.
  • Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.

  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

  • Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=10720419

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019.

http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300

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cbrn/ericards/klasse_2/10720419.txt · Zuletzt geändert: 13.11.2019 21:44 (Externe Bearbeitung)