Sie befinden sich in der bearbeitbaren Version des Einsatzleiterwiki-Projekts. Klicken Sie hier für allgemeine Informationen zum Projekt.
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
cbrn:ericards:klasse_2:10030368 [02.03.2017 21:07] christoph_ziehr ↷ Seite von gefaehrliche_stoffe_gueter:ericards:klasse_2:10030368 nach cbrn:ericards:klasse_2:10030368 verschoben |
cbrn:ericards:klasse_2:10030368 [13.11.2019 21:44] |
||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | ====== LUFT, TIEFGEKÜHLT, | ||
- | |Stoff | LUFT, TIEFGEKÜHLT, | ||
- | |UN-Nummer | 1003 | | ||
- | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | |ADR-Gefahrzettel | {{: | ||
- | |ADR-Klasse | 2 | | ||
- | |Klassifizierungscode | 3O | | ||
- | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | |ERI-Card | 2-43 | | ||
- | |||
- | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== | ||
- | ===== Tiefkalt verflüssigtes Gas, brandfördernd ===== | ||
- | ==== 1. Eigenschaften. ==== | ||
- | * Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege. | ||
- | * In flüssiger Form hat der Stoff sehr tiefe Temperaturen. | ||
- | * Das Gas kann wirken ohne vorher wahrgenommen zu werden. | ||
- | * Brandfördernd | ||
- | * Nicht entzündbar | ||
- | ==== 2. Gefahren. ==== | ||
- | * Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer Dampfwolke, die sich mit einer Druckwelle ausbreiten kann (Gefahr eines [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | * Kontakt mit dem flüssigen Stoff läßt viele Materialien einschließlich der Schutzkleidung spröde werden. | ||
- | * Kontakt mit dem flüssigen Stoff führt zu Erfrierungen und schweren Augenverletzungen. | ||
- | * Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen. | ||
- | * Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen. | ||
- | * Verstärkt die Brandgefahr bei brennbaren Stoffen, insbesondere bei Kleidungsstücken. | ||
- | ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== | ||
- | * Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, | ||
- | * Umluftunabhängiger Atemschutz | ||
- | * Kälte-isolierende Unterkleidung und dicke Handschuhe aus Textil- oder Leder | ||
- | ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== | ||
- | === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === | ||
- | * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. | ||
- | * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | * Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden. | ||
- | === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === | ||
- | * Lecks wenn möglich schließen. | ||
- | * Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln. | ||
- | * Zur Leckabdichtung keine Stopfen/ | ||
- | * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. | ||
- | * Falls Fachberater nicht verfügbar, ausgetretenen Stoff verdampfen lassen. Wenn Personen nicht gefährdet werden, Verdampfung mit Sprühstrahl beschleunigen. | ||
- | === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === | ||
- | * Behälter mit Wasser kühlen. | ||
- | * Kein Wasser auf Leckstellen oder Sicherheitseinrichtungen geben. | ||
- | * Falls ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren. | ||
- | * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. | ||
- | * Aus Umweltschutzgründen [[brand: | ||
- | ==== 5. Erste Hilfe. ==== | ||
- | * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. | ||
- | * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. | ||
- | * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. | ||
- | * Erfrorene Körperteile vorsichtig mit kaltem Wasser auftauen. | ||
- | ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== | ||
- | * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== | ||
- | === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === | ||
- | * Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. | ||
- | === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === | ||
- | * Zum nächstmöglichen Zeitpunkt und vor Wiederverwendung [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | ===== Quelle und Copyright ===== | ||
- | |||
- | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
- | |||
- | Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http:// | ||
- | |||
- | © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017. | ||
- | |||
- | Web http:// | ||