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cbrn:ericards:klasse_2:10030368

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-====== LUFT, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG - UN 1003 - Gefahrnr. 225 - ERICard-Nr. 2-43 - UN1003 ====== 
-|Stoff | LUFT, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG   | 
-|UN-Nummer | 1003   | 
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 225   | 
-|ADR-Gefahrzettel |  {{:gefaehrliche_stoffe_gueter:2-2.png?nolink&100}} + {{:gefaehrliche_stoffe_gueter:5-1.png?nolink&100}}    | 
-|ADR-Klasse | 2   | 
-|Klassifizierungscode | 3O   | 
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] |    | 
-|ERI-Card | 2-43   | 
- 
-==== Unfall-Hilfeleistung ==== 
-===== Tiefkalt verflüssigtes Gas, brandfördernd ===== 
-==== 1. Eigenschaften. ==== 
-  * Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege. 
-  * In flüssiger Form hat der Stoff sehr tiefe Temperaturen. 
-  * Das Gas kann wirken ohne vorher wahrgenommen zu werden. 
-  * Brandfördernd 
-  * Nicht entzündbar 
-==== 2. Gefahren. ==== 
-  * Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer Dampfwolke, die sich mit einer Druckwelle ausbreiten kann (Gefahr eines [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:begriffsklaerungen#bleve|BLEVE]]). 
-  * Kontakt mit dem flüssigen Stoff läßt viele Materialien einschließlich der Schutzkleidung spröde werden. 
-  * Kontakt mit dem flüssigen Stoff führt zu Erfrierungen und schweren Augenverletzungen. 
-  * Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen. 
-  * Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen. 
-  * Verstärkt die Brandgefahr bei brennbaren Stoffen, insbesondere bei Kleidungsstücken. 
-==== 3. Persönlicher Schutz. ==== 
-  * Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung) 
-  * Umluftunabhängiger Atemschutz 
-  * Kälte-isolierende Unterkleidung und dicke Handschuhe aus Textil- oder Leder 
-==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== 
-=== 4.1 Allgemeine Massnahmen. === 
-  * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. 
-  * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]]s anlegen. 
-  * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken. 
-  * Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden. 
-=== 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === 
-  * Lecks wenn möglich schließen. 
-  * Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln. 
-  * Zur Leckabdichtung keine Stopfen/Keile aus organischem Material (z.B. Holz) verwenden. 
-  * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. 
-  * Falls Fachberater nicht verfügbar, ausgetretenen Stoff verdampfen lassen. Wenn Personen nicht gefährdet werden, Verdampfung mit Sprühstrahl beschleunigen. 
-=== 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === 
-  * Behälter mit Wasser kühlen. 
-  * Kein Wasser auf Leckstellen oder Sicherheitseinrichtungen geben. 
-  * Falls ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren. 
-  * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. 
-  * Aus Umweltschutzgründen [[brand:allgemein:loeschwasserrueckhaltung|Löschmittel zurückhalten]]. 
-==== 5. Erste Hilfe. ==== 
-  * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. 
-  * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. 
-  * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. 
-  * Erfrorene Körperteile vorsichtig mit kaltem Wasser auftauen. 
-==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== 
-  * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:tuis|Fachberater hinzuziehen]]. 
-==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== 
-=== 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === 
-  * Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. 
-=== 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === 
-  * Zum nächstmöglichen Zeitpunkt und vor Wiederverwendung [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:tuis|Fachleute hinzuziehen]]. 
-===== Quelle und Copyright ===== 
- 
-Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis. 
- 
-Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=10030368]] 
- 
-© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017. 
- 
-Web http://www.cefic.org - Email [[fjo@cefic.be]] - Tel (+32) 2 6767266 - Fax (+32) 2 6767432 
  
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