Einsatzleiterwiki

Das elektronische Einsatzleiterhandbuch

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


cbrn:biologisch:risikogruppen_schutzstufen

Sie befinden sich in der bearbeitbaren Version des Einsatzleiterwiki-Projekts. Klicken Sie hier für allgemeine Informationen zum Projekt.

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
gefaehrliche_stoffe_gueter:biologisch:risikogruppen_schutzstufen [27.12.2012 20:11] – angelegt christoph_ziehrgefaehrliche_stoffe_gueter:biologisch:risikogruppen_schutzstufen [27.12.2012 20:29] – Version bestätigt christoph_ziehr
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== Risikogruppen/Schutzstufen ====== ====== Risikogruppen/Schutzstufen ======
- 
-Die Unterteilungen in Sicherheits-/Schutzstufen 1 bis 4 nach anderen Rechtsvorschriften entsprechen in ihrer Risikobewertung den Risikogruppen. 
  
 ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise ===== ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise =====
 +
 +{{:gefaehrliche_stoffe_gueter:biologisch:warnung_vor_biogefaehrdung.png?nolink&200 |Warnung vor Biogefährdung}}Anlagen, Räume und Transportbehälter in denen sich B-Gefahrstoffe befinden oder die mit solchen Stoffen kontaminiert sind, müssen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durch ein Sicherheitszeichen nach BioStoffV mit Zusatz „Biogefährdung“ (links) gekennzeichnet sein.
 +
 +Eine Kennzeichnung mit dem Warnzeichen Biogefährdung ist von Bereichen
 +
 +  * der Sicherheits-/Schutzstufe 1 nicht,
 +  * der Sicherheits-/Schutzstufe 2 nicht immer,
 +  * der Sicherheits-/Schutzstufe 3 und 4 immer
 +
 +vorhanden.
 +
 +Zusätzlich können weitere Hinweise auf die Sicherheitsstufen S1 – S4, L1 – L4 oder P1 – P4 oder auch Beschriftungen wie „Gen-Laboratorium“, „Gentechnischer Arbeitsbereich“ o. ä. vorhanden sein.
 +
 +Die Unterteilungen in Sicherheits-/Schutzstufen 1 bis 4 nach anderen Rechtsvorschriften entsprechen in ihrer Risikobewertung den Risikogruppen.
  
 ^ Risikogruppe ^  Definition  ^ entsprechende\\ [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrengruppen|Gefahrengruppe]] ^ ^ Risikogruppe ^  Definition  ^ entsprechende\\ [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrengruppen|Gefahrengruppe]] ^
-^  1  |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 1 sind Stoffe bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen.\\ z.B.: Bäckerhefe, Joghurtkulturen|  {{ :gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrengruppe_i.png?nolink&200 |IB}}  | +^  1  |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 1 sind Stoffe bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen.\\ z.B.: Bäckerhefe, Joghurtkulturen|  {{ :gefaehrliche_stoffe_gueter:biologisch:bio_i.png?nolink&200 |IB}}  | 
-^  2  |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2 sind Stoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Arbeitnehmer darstellen könnten; eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich.\\ z.B.: Hepatitis-A-Virus, Poliovirus|  {{ :gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrengruppe_ii.png?nolink&200 |IIB}}  |+^  2  |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2 sind Stoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Arbeitnehmer darstellen könnten; eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich.\\ z.B.: Hepatitis-A-Virus, Poliovirus|  {{ :gefaehrliche_stoffe_gueter:biologisch:bio_ii.png?nolink&200 |IIB}}  |
 ^  3%%**%%  |Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3%%**%% sind bestimmte biologische Arbeitsstoffe, die in Anhang III der Richtlinie 90/679/EWG in Risikogruppe 3 eingestuft, aber mit 2 Sternchen (%%**%%) versehen sind. Bei diesen biologischen Arbeitsstoffen ist das Infektionsrisiko begrenzt (geringer als bei Risikogruppe 3 ohne Doppelstern!), da eine Infizierung über den Luftweg normalerweise nicht erfolgen kann. Legaleinstufungen sind den Richtlinien der Europäischen Union zu entnehmen.|  :::  | ^  3%%**%%  |Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3%%**%% sind bestimmte biologische Arbeitsstoffe, die in Anhang III der Richtlinie 90/679/EWG in Risikogruppe 3 eingestuft, aber mit 2 Sternchen (%%**%%) versehen sind. Bei diesen biologischen Arbeitsstoffen ist das Infektionsrisiko begrenzt (geringer als bei Risikogruppe 3 ohne Doppelstern!), da eine Infizierung über den Luftweg normalerweise nicht erfolgen kann. Legaleinstufungen sind den Richtlinien der Europäischen Union zu entnehmen.|  :::  |
-^  3  |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 3 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich.\\ z.B. HI-Virus, Gelbfiebervirus|  {{ :gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrengruppe_iii.png?nolink&200 |IIIB}}  |+^  3  |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 3 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich.\\ z.B. HI-Virus, Gelbfiebervirus|  {{ :gefaehrliche_stoffe_gueter:biologisch:bio_iii.png?nolink&200 |IIIB}}  |
 ^  4  |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 4 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.\\ z.B.: Pocken, Lassafieber|  :::  | ^  4  |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 4 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.\\ z.B.: Pocken, Lassafieber|  :::  |
  
Zeile 16: Zeile 28:
   * FwDV 500   * FwDV 500
   * Ausbildungsunterlagen BF Kaiserslautern   * Ausbildungsunterlagen BF Kaiserslautern
 +  * Symbol "Warnung vor Bio-Gefahr": [[http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:D-W016_Warnung_vor_Biogefaehrdung_ty.svg&filetimestamp=20060828084928|Wikipedia]], User "DrThorstenHenning", veröffentlicht als gemeinfrei
cbrn/biologisch/risikogruppen_schutzstufen.txt · Zuletzt geändert: 25.06.2017 21:23 von christoph_ziehr