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cbrn:biologisch:risikogruppen_schutzstufen

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gefaehrliche_stoffe_gueter:biologisch:risikogruppen_schutzstufen [27.12.2012 20:11] – angelegt christoph_ziehr
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 +====== Risikogruppen/Schutzstufen ======
  
 +Die Unterteilungen in Sicherheits-/Schutzstufen 1 bis 4 nach anderen Rechtsvorschriften entsprechen in ihrer Risikobewertung den Risikogruppen.
 +
 +===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise =====
 +
 +^ Risikogruppe ^  Definition  ^ entsprechende\\ [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrengruppen|Gefahrengruppe]] ^
 +^  1  |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 1 sind Stoffe bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen.\\ z.B.: Bäckerhefe, Joghurtkulturen|  {{ :gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrengruppe_i.png?nolink&200 |IB}}  |
 +^  2  |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2 sind Stoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Arbeitnehmer darstellen könnten; eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich.\\ z.B.: Hepatitis-A-Virus, Poliovirus|  {{ :gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrengruppe_ii.png?nolink&200 |IIB}}  |
 +^  3%%**%%  |Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3%%**%% sind bestimmte biologische Arbeitsstoffe, die in Anhang III der Richtlinie 90/679/EWG in Risikogruppe 3 eingestuft, aber mit 2 Sternchen (%%**%%) versehen sind. Bei diesen biologischen Arbeitsstoffen ist das Infektionsrisiko begrenzt (geringer als bei Risikogruppe 3 ohne Doppelstern!), da eine Infizierung über den Luftweg normalerweise nicht erfolgen kann. Legaleinstufungen sind den Richtlinien der Europäischen Union zu entnehmen.|  :::  |
 +^  3  |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 3 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich.\\ z.B. HI-Virus, Gelbfiebervirus|  {{ :gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrengruppe_iii.png?nolink&200 |IIIB}}  |
 +^  4  |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 4 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.\\ z.B.: Pocken, Lassafieber|  :::  |
 +
 +===== Quellenangabe =====
 +
 +  * FwDV 500
 +  * Ausbildungsunterlagen BF Kaiserslautern
cbrn/biologisch/risikogruppen_schutzstufen.txt · Zuletzt geändert: 25.06.2017 21:23 von christoph_ziehr