cbrn:biologisch:risikogruppen_schutzstufen
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Anlagen, Räume und Transportbehälter in denen sich B-Gefahrstoffe befinden oder die mit solchen Stoffen kontaminiert sind, müssen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durch ein Sicherheitszeichen nach BioStoffV mit Zusatz „Biogefährdung“ (links) gekennzeichnet sein. | Anlagen, Räume und Transportbehälter in denen sich B-Gefahrstoffe befinden oder die mit solchen Stoffen kontaminiert sind, müssen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durch ein Sicherheitszeichen nach BioStoffV mit Zusatz „Biogefährdung“ (links) gekennzeichnet sein. | ||
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==== weitere Kennzeichnungen ==== | ==== weitere Kennzeichnungen ==== | ||
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==== Risiko-Gruppen ==== | ==== Risiko-Gruppen ==== | ||
- | ^ Risikogruppe ^ Definition | + | ^ Risikogruppe ^ Definition |
- | ^ 1 |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 1 sind Stoffe bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen.\\ z.B.: Bäckerhefe, | + | ^ 1 |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 1 sind Stoffe bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen.\\ z.B.: Bäckerhefe, |
- | ^ 2 |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2 sind Stoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Arbeitnehmer darstellen könnten; eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; | + | ^ 2 |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2 sind Stoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Arbeitnehmer darstellen könnten; eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; |
^ 3%%**%% | ^ 3%%**%% | ||
- | ^ 3 |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 3 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich.\\ z.B. HI-Virus, Gelbfiebervirus| | + | ^ 3 |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 3 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich.\\ z.B. HI-Virus, Gelbfiebervirus| |
^ 4 |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 4 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.\\ z.B.: Pocken, Lassafieber| | ^ 4 |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 4 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.\\ z.B.: Pocken, Lassafieber| | ||
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* FwDV 500 | * FwDV 500 | ||
* Ausbildungsunterlagen B-Einsatz, Feuerwehr Kaiserslautern | * Ausbildungsunterlagen B-Einsatz, Feuerwehr Kaiserslautern | ||
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cbrn/biologisch/risikogruppen_schutzstufen.txt · Zuletzt geändert: 25.06.2017 21:23 von christoph_ziehr