Einsatzleiterwiki

Das elektronische Einsatzleiterhandbuch

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cbrn:allgemein:kennzeichnung:elektronisches_befoerderungspapier

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cbrn:allgemein:kennzeichnung:elektronisches_befoerderungspapier [25.11.2022 12:46] – angelegt christoph_ziehrcbrn:allgemein:kennzeichnung:elektronisches_befoerderungspapier [29.12.2022 10:55] (aktuell) christoph_ziehr
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 Der Abruf erfolgt grundsätzlich durch die zuständige Leitstelle, welche das Beförderungsdokument dann an die Einsatzkräfte vor Ort übermittelt. Daher muss der Leitstelle die jeweilige Nummer zur Identifikation mitgeteilt werden, abhängig vom Verkehrsmittel (Straßenfahrzeug, Bahn oder Binnenschiff). Der Abruf erfolgt grundsätzlich durch die zuständige Leitstelle, welche das Beförderungsdokument dann an die Einsatzkräfte vor Ort übermittelt. Daher muss der Leitstelle die jeweilige Nummer zur Identifikation mitgeteilt werden, abhängig vom Verkehrsmittel (Straßenfahrzeug, Bahn oder Binnenschiff).
 +
 +<WRAP center round info 100%>
 +Für eine Übergangszeit sind die Transporteure dazu verpflichtet, auf dem Transportfahrzeug ein Endgerät mitzuführen, auf dem die Informationen ebenfalls abrufbar sind. Das Ende dieser Übergangszeit ist aktuell noch nicht bekannt.
 +</WRAP>
  
 <WRAP center round important 100%> <WRAP center round important 100%>
cbrn/allgemein/kennzeichnung/elektronisches_befoerderungspapier.txt · Zuletzt geändert: 29.12.2022 10:55 von christoph_ziehr