cbrn:allgemein:gefahrguttransport_einsatzkraefte
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cbrn:allgemein:gefahrguttransport_einsatzkraefte [29.10.2019 09:09] – christoph_ziehr | cbrn:allgemein:gefahrguttransport_einsatzkraefte [29.10.2019 09:10] (aktuell) – Formulierungen präzisiert christoph_ziehr | ||
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===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise ===== | ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise ===== | ||
- | Gefahrgüter dürfen im Einsatzfall durch Einsatzkräfte transportiert werden, | + | Gefahrgüter dürfen im Einsatzfall durch Einsatzkräfte transportiert werden, auch dann wenn der Maschinist keinen Gefahrgutführerschein besitzt oder die Transportbehälter |
- | Der Transport bis zum nächsten sicheren Ort kann auch z.B. auch durch einen Dritten geschehen, wenn die Einsatzkräfte den Transport begleiten. | + | Der Transport bis zum nächsten sicheren Ort kann auch auch durch einen Dritten geschehen, wenn die Einsatzkräfte den Transport begleiten. |
Für den sicheren Transport ist die Einsatzleitung verantwortlich. Ggf. ist dafür die Evakuierung oder Sperrung von Verkehrswegen erforderlich. | Für den sicheren Transport ist die Einsatzleitung verantwortlich. Ggf. ist dafür die Evakuierung oder Sperrung von Verkehrswegen erforderlich. | ||
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* [[: | * [[: | ||
* Polizei Berlin, Direktion Zentrale Aufgaben, Zentraler Verkehrsdienst 22 | * Polizei Berlin, Direktion Zentrale Aufgaben, Zentraler Verkehrsdienst 22 | ||
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cbrn/allgemein/gefahrguttransport_einsatzkraefte.1572340160.txt.gz · Zuletzt geändert: 29.10.2019 09:09 von christoph_ziehr