cbrn:allgemein:gefahrguttransport_einsatzkraefte
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Für den sicheren Transport ist die Einsatzleitung verantwortlich. Ggf. ist dafür die Evakuierung oder Sperrung von Verkehrswegen erforderlich. | Für den sicheren Transport ist die Einsatzleitung verantwortlich. Ggf. ist dafür die Evakuierung oder Sperrung von Verkehrswegen erforderlich. | ||
- | ==== Entsprechende Textstelle | + | ==== Entsprechende Textstelle |
- | === Kapitel 1.1.3.1 | + | <WRAP center round box 100%> **Kapitel 1.1.3.1: Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung** |
+ | |||
+ | Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: | ||
+ | |||
+ | […] | ||
d) Beförderungen, | d) Beförderungen, | ||
+ | |||
* Beförderungen mit Abschleppfahrzeugen, | * Beförderungen mit Abschleppfahrzeugen, | ||
* Beförderungen, | * Beförderungen, | ||
+ | |||
+ | e) Notfallbeförderungen zur Rettung menschlichen Lebens oder zum Schutz der Umwelt, vorausgesetzt, | ||
===== Quellenangabe ===== | ===== Quellenangabe ===== | ||
- | * [[cbrn: | + | * [[:cbrn: |
* Polizei Berlin, Direktion Zentrale Aufgaben, Zentraler Verkehrsdienst 22 | * Polizei Berlin, Direktion Zentrale Aufgaben, Zentraler Verkehrsdienst 22 | ||
- | ===== Stichwörter ===== | ||
cbrn/allgemein/gefahrguttransport_einsatzkraefte.txt · Zuletzt geändert: 29.10.2019 09:10 von christoph_ziehr