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Personenbrand
zu treffende Maßnahmen
Eigenschutz beachten
schnellstmöglich löschen
irrationales Verhalten möglich (Flucht)
Löschmöglichkeiten:
Wasser
Decken, Jacken, etc.
Feuerlöscher
auf dem Boden wälzen
nach dem Löschen lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten
Rettungsdienst und Notarzt anfordern
betroffene Körperstellen kurz mit Wasser kühlen
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Löschen mit Wasser
Bestes Löschmittel
kein Trinkwasser erforderlich
kühlt gleichzeitig, aber nicht zu lange kühlen um Unterkühlung zu vermeiden
Löschen mit Decken, Jacken und anderem dichten Gewebe
Hautbereich mit Gewebe abdecken und glattstreichen
kein besonderes Material wie Löschdecken erforderlich
vor allem für kleinere Brände auf z.B. Armen und Beinen geeignet
das Gewebe kann heiß werden und mit der Körperoberfläche verkleben
Löschen mit Feuerlöschern
vom Kopf ab herunter mit kurzen Stößen löschen
nicht länger löschen als notwendig, vor allem im Gesicht!
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als Brandschutzbeauftragter führe ich regelmäßig Seminare durch.
Beim Thema „Personenbrände“ stößt mir folgender Satz immer unangenehm auf:
„Der erste Löschimpuls muss auf Brust- oder Schulterpartie gerichtet werden, …“ (Quelle DGUV Information 205-001, Seite 75).
Man bedenke: Egal ob Pulver-, Schaum- oder Wasserlöscher -diese haben einen Anfangsdruck von 15 bar! Die Möglichkeit, exakt zu zielen ist auch sehr eingeschränkt.
Wäre es falsch zu sagen:„ Beginne im Bereich der Beine und lösche dann Richtung Kopf“?
Wir reden hier von Bruchteilen von Sekunden. Aber bis ich in der Nähe des Kopfes bin, sind wenigstens die 15 bar nicht mehr da!
Es freut sich auf eine Antwort und verbleibt
mit freundlichen Grüßen
Werner Richter
christoph_ziehr, 04.11.2019 22:13
Sehr geehrter Herr Richter,
die oben genannten Vorgehenshinweise wurden vom Deutschen Feuerwehrverband publiziert, wo sie in einer Arbeitsgruppe von mehreren Ärzten erarbeitet wurden. Da in der Handlungsanweisung explizit davon gesprochen wird, dass beim Kopf begonnen werden soll, wird es dafür einen Grund geben. Ich vermute, weil das Inhalieren von heißen Gasen sehr schnell die Lunge schädigt, bin aber selbst kein Arzt und überlasse dieses Feld daher den Profis. Die 15 bar des Feuerlöschers dürften in diesem Fall aber das geringere Problem sein. Wenn die DGUV das gleiche Vorgehen wie der Deutsche Feuerwehrverband beschreibt, ist es wahrscheinlich allgemeiner Konsens.
Wenn Sie an der konkreten fachlichen Begründung interessiert sind, empfehle ich bei der DGUV anzufragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Ziehr
/var/www/html/elwiki/wiki/data/pages/brand/personenbrand.txt · Zuletzt geändert: 12.05.2021 11:12 von ffunk
Diskussion
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Brandschutzbeauftragter führe ich regelmäßig Seminare durch. Beim Thema „Personenbrände“ stößt mir folgender Satz immer unangenehm auf: „Der erste Löschimpuls muss auf Brust- oder Schulterpartie gerichtet werden, …“ (Quelle DGUV Information 205-001, Seite 75). Man bedenke: Egal ob Pulver-, Schaum- oder Wasserlöscher -diese haben einen Anfangsdruck von 15 bar! Die Möglichkeit, exakt zu zielen ist auch sehr eingeschränkt. Wäre es falsch zu sagen:„ Beginne im Bereich der Beine und lösche dann Richtung Kopf“? Wir reden hier von Bruchteilen von Sekunden. Aber bis ich in der Nähe des Kopfes bin, sind wenigstens die 15 bar nicht mehr da!
Es freut sich auf eine Antwort und verbleibt mit freundlichen Grüßen Werner Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
die oben genannten Vorgehenshinweise wurden vom Deutschen Feuerwehrverband publiziert, wo sie in einer Arbeitsgruppe von mehreren Ärzten erarbeitet wurden. Da in der Handlungsanweisung explizit davon gesprochen wird, dass beim Kopf begonnen werden soll, wird es dafür einen Grund geben. Ich vermute, weil das Inhalieren von heißen Gasen sehr schnell die Lunge schädigt, bin aber selbst kein Arzt und überlasse dieses Feld daher den Profis. Die 15 bar des Feuerlöschers dürften in diesem Fall aber das geringere Problem sein. Wenn die DGUV das gleiche Vorgehen wie der Deutsche Feuerwehrverband beschreibt, ist es wahrscheinlich allgemeiner Konsens.
Wenn Sie an der konkreten fachlichen Begründung interessiert sind, empfehle ich bei der DGUV anzufragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Ziehr