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Belüftung mit mobilem Großventilator muss geplant werden. Der Einsatz des MGV oder mehrerer MGV setzt eine ausreichende taktische Planung voraus um Folgeschäden oder Gefährdungen von Einsatzkräften bzw. Personen zu vermeiden.
Kein Lüftereinsatz wenn:
MGV kann zur Freihaltung von Treppenräumen oder Unterstützung von Drucklüftern eingesetzt werden
Einsatzstelle erkunden Entscheidung, ob belüftet oder abgesaugt werden soll treffen.
Weblinks
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