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allgemein:recht:gefahrenbegriffe

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Unterschiede

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allgemein:recht:gefahrenbegriffe [30.12.2013 15:01]
christoph_ziehr Formatierung der Überschriften korrigiert
allgemein:recht:gefahrenbegriffe [20.06.2018 10:39]
[Putativgefahr]
Zeile 17: Zeile 17:
 Von einer Putativgefahr wird gesprochen wenn es keine ausreichend belastbaren Anhaltspunkte für das Vorliegen einer wirklichen Gefahr gibt und das Handeln auf einer rein subjektiven Einschätzung beruht. Werden die Einsatzkräfte bei einer Putativgefahr tätig, so ist dies rechtswidrig. Von einer Putativgefahr wird gesprochen wenn es keine ausreichend belastbaren Anhaltspunkte für das Vorliegen einer wirklichen Gefahr gibt und das Handeln auf einer rein subjektiven Einschätzung beruht. Werden die Einsatzkräfte bei einer Putativgefahr tätig, so ist dies rechtswidrig.
  
-Beispiel Türöffnung: Aufbrechen der Tür nach dem Klingeln, ohne dass eine weitere Erkundung/Befragung vorgenommen wurde.+Beispiel Türöffnung: Aufbrechen der Tür nach dem Klingeln, ohne dass eine weitere Erkundung/Befragung vorgenommen wurde. Oftmals wird die Putativgefahr auch als Scheingefahr bezeichnet. 
  
 ===== Quellenangabe ===== ===== Quellenangabe =====
allgemein/recht/gefahrenbegriffe.txt · Zuletzt geändert: 20.06.2018 10:39 von