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allgemein:recht:amtshilfe

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allgemein:recht:amtshilfe [10.11.2013 20:33] – Ablehnung der Amtshilfe präzisiert, Gesetzestexte eingefügt christoph_ziehrallgemein:recht:amtshilfe [02.01.2017 21:52] – Tippfehler ausgebessert christoph_ziehr
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 ====== Amtshilfe ====== ====== Amtshilfe ======
  
-Die Amtshilfe ist im Artikel 35 des Grundgesetzes und in der Paragraphen 4 bis 8 des Verwaltungsverfahrensgesetzes geregelt.+Die Amtshilfe ist im Artikel 35 des Grundgesetzes und in den Paragraphen 4 bis 8 des Verwaltungsverfahrensgesetzes geregelt. 
  
 ===== Definition ===== ===== Definition =====
  
-Eine Behörde ersucht eine andere, Ihr bei der Erledigung einer Aufgabe Hilfe zu leisten. Werden bei der Erledigung der Aufgabe Zwangsmittel angewandt, so wird von Vollzugshilfe gesprochen.+Eine Behörde ersucht eine andere, ihr bei der Erledigung einer Aufgabe Hilfe zu leisten. Werden bei der Erledigung der Aufgabe Zwangsmittel angewandt, so wird von Vollzugshilfe gesprochen.
  
 ===== Voraussetzungen ===== ===== Voraussetzungen =====
allgemein/recht/amtshilfe.txt · Zuletzt geändert: 17.10.2020 20:40 von christoph_ziehr