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Bei Alarmfahrten muss der Fahrzeugführer bzw. Einsatzleiter, evtl. in Abstimmung mit der Leitstelle, entscheiden, ob bei Sachschäden die Einsatzfahrt ggf. fortgesetzt wird wenn keine anderen Einsatzkräfte zeitnah zur Verfügung stehen. Dies sollte dem Unfallgegner kurz dargelegt werden. Evtl. dann eine Einsatzkraft an der Einsatzstelle zurücklassen die mit dem Unfallgegener zusammen das Eintreffen weiterer Kräfte bzw. der Polizei abwartet. Einfach weiterzufahren ist Fahrerflucht!
Bei Personenschäden sollte die Einsatzstelle nicht verlassen werden!
Bis jetzt keine Quellen angegeben.
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