Wasserschaden

 

Die Beseitigung von Wasserschäden ist in der Regel kostenersatzpflichtig. Der Eigentümer/Anfordernde sollte darauf aufmerksam gemacht werden.
Bei außergewöhnlichen Naturereignissen verzichtet der Träger der Feuerwehr evtl. auf den Kostenersatz.

Maßnahmen

Erkundung

besondere Gefahren

Tätigkeiten

Wasserschaden-Rechner

In Metern (m)
In Metern (m)
In Zentimetern (cm)
In Litern pro Minute (l/min)

weitere Hinweise

Kontamination des Wassers

Nicht jedes Wasser ist „sauber“:

Abwägung:

Gebäudestatik

Besonders wichtig bei größeren Wassermengen:

Kernfrage: Ist Abpumpen überhaupt sicher?

Bei Hochwasser: Wasser NICHT sofort abpumpen, sonst massive strukturelle Schäden möglich

Ursache des Wassereintritts

Abwägung:

Priorisierung bei mehreren Einsatzstellen

Bei Starkregenlagen oft entscheidend:

Entscheidung:

Prüfung der Zuständigkeit

Vor taktischen Maßnahmen ist zu klären, ob die Feuerwehr überhaupt zuständig ist.

Grundsatz:
Die Feuerwehr wird tätig zur Gefahrenabwehr, nicht zur reinen Eigentumssicherung ohne Gefahr.

Prüffragen:

Typische Fälle → Feuerwehr wird tätig:

Typische Fälle → eher NICHT Feuerwehr:

Abwägungskriterien:

Maßnahmen:

Wichtig: Landesrecht (Brand- und Katastrophenschutzgesetze) beachten!

Quellenangabe

Stichwörter

Wasser im Keller