Die Beseitigung von Wasserschäden ist in der Regel kostenersatzpflichtig. Der Eigentümer/Anfordernde sollte darauf aufmerksam gemacht werden.
Bei außergewöhnlichen Naturereignissen verzichtet der Träger der Feuerwehr evtl. auf den Kostenersatz.
Nicht jedes Wasser ist „sauber“:
Abwägung:
Besonders wichtig bei größeren Wassermengen:
Kernfrage: Ist Abpumpen überhaupt sicher?
Bei Hochwasser: Wasser NICHT sofort abpumpen, sonst massive strukturelle Schäden möglich
Abwägung:
Bei Starkregenlagen oft entscheidend:
Entscheidung:
Vor taktischen Maßnahmen ist zu klären, ob die Feuerwehr überhaupt zuständig ist.
Grundsatz:
Die Feuerwehr wird tätig zur Gefahrenabwehr, nicht zur reinen Eigentumssicherung ohne Gefahr.
Prüffragen:
Typische Fälle → Feuerwehr wird tätig:
Typische Fälle → eher NICHT Feuerwehr:
Abwägungskriterien:
Maßnahmen:
Wichtig: Landesrecht (Brand- und Katastrophenschutzgesetze) beachten!
Wasser im Keller