Seit September 2015 werden Kennzeichen, die auf ein E enden, an Hybrid- und reine Elektrofahrzeuge vergeben. Sie ermöglichen dem Besitzer einige Vorteile, sind aber freiwillig, d.h. nicht jedes Hybrid-/Elektrofahrzeug ist mit einem E-Kennzeichen versehen. Ist an einem Fahrzeug aber ein solches Kennzeichen angebracht, so kann sicher davon ausgegangen werden dass es sich um einen entsprechenden Antrieb handelt.