Einsturz
Die folgenden Vorgehensweisen beziehen sich auf einen Standardeinsatz, der wie folgt aussieht:
Teil- oder Kompletteinsturz eines mehrgeschossiges Wohngebäudes in Massivbauweise. Das Gebäude ist mit Gas, Wasser und Elektrizität versorgt. In und um das Gebäude befindet sich eine unbekannte Anzahl von Personen.
Alle Inhalte sind auch auf kleinere und größere Schadenlagen übertragbar.
 
Maßnahmen
Die zu treffenden Maßnahmen lassen sich in fünf Phasen gliedern, welche sich wiederum in Unterabschnitte teilen. Diese fünf Phasen sollten nacheinander abgearbeitet werden.
 
Phase 1: Erkundung und Erstmaßnahmen
1.1. Sicherungsmaßnahmen
-  Brandschutz sicherstellen 
-  Gefahrenbereich absperren 
-  Verkehr regeln und kontrollieren 
-  Gas / Wasser / Strom regeln und kontrollieren 
-  EX- und OX- Messungen durchführen 
-  Aus Trümmerschatten fernhalten (Eigenschutz) 
-  Trümmer nicht betreten 
1.2. Ortungsmaßnahmen: 
-  „Sehen und Hören“ von möglichen betroffenen Personen 
-  Erkunden der Randbereiche der Schadenstelle, nicht die Trümmerbereiche selbst! 
-  Befragen von Betroffenen und Augenzeugen zur Feststellung der Anzahl und letzten Aufenthaltsorte der Betroffenen 
1.3. Zugang-schaffen:
Keine!
1.4. Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen:
1.5. Befreiungsmaßnahmen:
Keine!
Weitere Maßnahmen durch die Einsatzleitung:
 
Phase 2: Durchsuchen und einfache Rettung
2.1. Sicherungsmaßnahmen:
2.2. Ortungsmaßnahmen:
2.3. Zugang-schaffen:
2.4. Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen:
2.5. Befreiungsmaßnahmen:
Keine!
Weitere Maßnahmen durch die Einsatzleitung:
 
Phase 3: Ortung und technische Rettung
3.1. Sicherungsmaßnahmen:
3.2. Ortungsmaßnahmen:
- 
-  Biologische Ortung (Trümmerrettungshunde) für gezielte Suche einsetzen 
-  Technische Ortung (Horchgeräte, Minikameras) für gezielte Suche einsetzen 
3.3. Zugang-schaffen:
3.4. Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen:
3.5. Befreiungsmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen durch die Einsatzleitung:
-  Einsatzdauer abschätzen und beachten 
-  Reservebildung berücksichtigen 
-  Einsatzdokumentation: Schichtweise Darstellung der Schadenstelle 
-  Trümmerablageplatz einrichten 
-  Spezialgeräte nachfordern 
Erst nach Abschluss von Phase 3 soll Phase 4 eingeleitet werden, d.h. wenn es momentan zu keinen weiteren Ortungen kommt, soll gezielt zu vermuteten Personen vorgedrungen werden. Bei Bedarf soll wieder zu Phase 3 zurückgekehrt werden, d.h. wenn die Schadenstelle durch Veränderung der Trümmerlage ein neues Schadenbild ergibt.
 
Phase 4: Gezieltes Vordringen zu vermuteten Personen
Unterschied:
Phase 3 – Trümmer abtragen weil ich weiß, dort liegt jemand
Phase 4 – Trümmer abtragen, weil ich vermute dort liegt jemand
4.1. Sicherungsmaßnahmen:
4.2. Ortungsmaßnahmen: (nach Bedarf)
4.3. Zugang-schaffen:
4.4. Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen:
4.5. Befreiungsmaßnahmen: 
Weitere Maßnahmen durch die Einsatzleitung:
 
Phase 5: Abschließende Maßnahmen
5.1. Sicherungsmaßnahmen:
5.2. Ortungsmaßnahmen:
5.3. Zugang-schaffen:
-  Vorsichtiges Abtragen der Trümmer durch Einsatz von  Autokranen-  und Schuttmulden. In Bereichen, die mit Sicherheit frei von Überlebenden sind, kann schweres Räumgerät verwendet werden 
5.4. Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen:
5.5. Befreiungsmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen durch die Einsatzleitung:
 
besondere Gefahren
-  Atemgifte (in Form von Staubpartikeln) 
-  Absturzgefahr beim Betreten von Trümmern 
-  Angstreaktion der Betroffenen (Betreuung notwendig) 
-  Explosionsgefahr durch gebrochene Gasleitungen oder Sprengsätze 
-  Einsturzgefahr und Herabfallen weiterer Teile 
-  Gefahr durch freiliegene, elektrische Leitungen 
-  Gefahren durch Betreten und Umlagern von Trümmern. Es können weitere Einstürze verursacht werden oder Kräfteumlagerungen, die verschüttete Personen weiter schädigen 
-  Große Anzahl Verletzter ( MANV- -Lage) 
-  Psychologische Belastung der Einsatzkräfte 
-  Katastrophentourismus und großes Interesse der Bevölkerung/ Presse
 
weitere Hinweise
-  Nachalarmierung  von Verstärkung und Spezialkräften - 
-  Feuerwehr (weitere Löschzüge, übergeordnetre Einsatzleitung,  Kran- ) 
-  Polizei 
-  Rettungsdienst / Sanitätsdienst einschließlich Leitender Notarzt 
-  Technisches Hilfswerk (für Ortung, Bergung und Räumung) 
-  Baufachberater / Statiker 
-  Rettungshundestaffel 
-  Energie-Versorgungsunternehmen 
 
-  Alle an und in der Schadenstelle eingesetzten Kräfte  bei ihrem Eintreffen an der Einsatzstelle registrieren, nur so kann ihre Sicherheit garantiert werden. 
-  Zum Eigenschutz  sollen alle an und in der Schadenstelle tätigen Kräfte über Mund- und Augenschutz  verfügen! 
-  Aufgrund der starken psychischen und physischen Belastung  der Einsatzkräfte muss die Einsatzleitung rechtzeitig an Betreuungseinheiten  für die Einsatzkräfte denken (auch Einsatzkräftenachbetreuung)! 
-  Um den Einsatz möglichst effizient abwickeln zu können, sollen bestehende Einheiten  grundsätzlich nicht getrennt  werden! 
-  Bei Gebäudeeinstürzen bzw. Teileinstürzen, nie alleine  an oder in der Schadenstelle bewegen oder aufhalten! 
-  Externe Dienstleister, wie z.B. Abrissunternehmen oder Kranfirmen, sollen nur auf Anweisung  und unter ständiger Kontrolle  von Fachpersonal arbeiten. Diese Firmen beherrschen zwar ihre Gerätschaften perfekt, der einsatztaktische bzw. einsatztechnische Hintergrund fehlt ihnen aber meistens! 
-  Die Abstimmung  zwischen den unterschiedlichen Fachgruppen muss gewährleistet sein, damit sie sich nicht gegenseitig behindern. So ist es besonders wichtig, dass sich die Ortungseinheiten mit den Rettungseinheiten absprechen, da sonst eine reibungslose Ortung durch gleichzeitige Rettungsaktionen gestört wird! 
-  Während des Rettungshundeeinsatzes dürfen sich keine Personen  auf dem Trümmer bzw. in unmittelbarer Nähe  am Trümmer aufhalten. Rettungshunde reagieren auf jegliche menschliche Witterung und versuchen diese zu lokalisieren. Einsatzkräfte, die sich im Suchgebiet aufhalten, sind eine Störquelle für den Hund. Er weiß auf eine gewisse Distanz hin nicht, ob es sich bei der aufgenommenen Witterung um die verschüttete Person oder um eine Einsatzkraft handelt. 
-  Wegen der kriminalpolizeilichen Aufklärung  eines Schadenereignisses ist es wichtig, dass die Einsatzkräfte Beweis sichernde Maßnahmen  mit Polizei oder Staatsanwaltschaft abstimmen! 
-  Für den reibungslosen Einsatzablauf und zum Eigenschutz sind einheitliche und im Vorfeld abgesprochene Kommandos  wichtig. Standardisierte Kommandos sind z.B. „Ruhe für die Ortung!“  und „Achtung Rückzug!“ 
 
Weblinks
Quellenangabe
Stichwörter
Gebäudeeinsturz, Einsturz, Trümmer, Verschüttung, Ortung, Bergung