Lithium-Ionen-Akkumulatoren
Abhängig von den verwendeten Materialien sind die Lithium-Akkus gefährlicher oder sicherer. Bei den folgenden Hinweisen wird jeweils der ungünstigste Fall angenommen.
zu treffende Maßnahmen
sowohl bei Brand und mechanischer Beschädigung
bei Brand
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Löschmittel: Wasser, primär Umgebung schützen, Löscherfolg bei Akku fraglich aufgrund der Kapselung
Brand selbst kann mit Wasser zwar nicht gelöscht werden, jedoch kann durch den Kühleffekt (Wärmeabtransport) verhindert werden, dass benachbarte Batteriemodule ebenfalls zünden
weiß/gräulichen Nebel mit großen Mengen Wasser-Sprühstrahl niederschlagen
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Falls Flusssäure durch Hydrolyse des LiPF6 gebildet wird, reagiert diese schon in der Batterie mit den dort vorhandenen Lithium-Ionen zu schwerlöslichem Lithiumfluorid oder den in der Zelle verbauten Aluminiumstromableitern und wird so gebunden.
Mit demim Löschwasser immer vorhandenen Calcium- und Magnesium-Ionen reagiert Flusssäure zu schwerlöslichen Salzen (CaF2 bzw. MgF2).
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Die Zelle auch nach „Feuer aus“ mehrere Stunden in regelmäßigen Abständen mit Wasser benetzen, um weitere Zersetzung der Zelle zu unterbinden, bei intensiven Bränden oder großen Zellen bis zu 24 h. Interne Zersetzung mit Wärmebildkamera nicht erkennbar!
Hautkontakt mit Bestandteilen der Zellen unbedingt vermeiden!
Nach Hautkontakt mind. 5 Minuten mit viel Wasser spülen, ggf. 2,5% Calciumgluconat-Gel gegen Fluorwasserstoff-Verätzung einsetzen (siehe auch entsprechendes Sicherheitsdatenblatt der Batterie)
Einatmen der Dämpfe vermeiden!
Verabreichung von 6 ml einer wässrigen Lösung Kalziumgluconat (2,5 %) durch Zerstäuber mit 100 %igem Sauerstoff.
Verabreichung von 8 Sprühstößen Beclometason (800 µg Beclometasondipropionat) aus einem Dosieraerosol.
mechanische Beschädigung
Bei mechanischer Beschädigung der Zelle kann daraus ein Brand resultieren. Die folgenden Hinweise gelten nur für einen Austritt der Batterieflüssigkeit, diese wird als „Elektrolyt“ bezeichnet. In diesem ist das Salz Lithiumhexafluorophosphat (LiPF6) in einem Lösungsmittel gelöst.
ausgelaufene Elektrolytflüssigkeit (ätzend!) mit Chemikalienbinder aufnehmen. Bei Kontakt mit Wasser Entstehung von u.a. Fluorwasserstoff bzw. Flusssäure!
Lithiumhexafluorophosphat besitzt die Wassergefährdungsklasse 3! Bei Austritt auf unbefestigtem Untergrund oder Gewässer entsprechende Behörde nachfordern/benachrichtigen!
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sind die Zellen durch eine äußeren Einwirkung mit Wärme beaufschlagt worden müssen diese kontrolliert werden, ggf. zeitverzögert eintretende Zersetzung
besondere Gefahren
Einsatzabschluss
ggf. Spannungsfreiheit durch Fachfirma herstellen lassen
Einsatzstelle absichern und an zuständige Person übergeben, dabei Sicherheitshinweise mitteilen
(Zwischen-) Lagerung von beschädigten Lithium-Akkus nur durch qualifizierte Fachkräfte, entsprechend der Herstellervorgaben
Transport beschädigter Lithium-Batterien nur entsprechend ADR-Sondervorschrift 661
mechanische Beschädigung
Bei mechanischer Beschädigung der Zelle kann daraus ein Brand resultieren. Die folgenden Hinweise gelten nur für einen Austritt der Batterieflüssigkeit, diese wird als „Elektrolyt“ bezeichnet. In diesem ist das Salz Lithiumhexafluorophosphat (LiPF6) in einem Lösungsmittel gelöst.
ausgelaufene Elektrolytflüssigkeit (ätzend!) mit Chemikalienbinder aufnehmen. Bei Kontakt mit Wasser Entstehung von u.a. Fluorwasserstoff bzw. Flusssäure!
Lithiumhexafluorophosphat besitzt die Wassergefährdungsklasse 3! Bei Austritt auf unbefestigtem Untergrund oder Gewässer entsprechende Behörde nachfordern/benachrichtigen!
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sind die Zellen durch eine äußeren Einwirkung mit Wärme beaufschlagt worden müssen diese kontrolliert werden, ggf. zeitverzögert eintretende Zersetzung
besondere Gefahren
Einsatzabschluss
ggf. Spannungsfreiheit durch Fachfirma herstellen lassen
Einsatzstelle absichern und an zuständige Person übergeben, dabei Sicherheitshinweise mitteilen
(Zwischen-) Lagerung von beschädigten Lithium-Akkus nur durch qualifizierte Fachkräfte, entsprechend der Herstellervorgaben
Transport beschädigter Lithium-Batterien nur entsprechend ADR-Sondervorschrift 661
Quellenangabe
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Roland Goertz, Thomas Marx: Gefahren durch sekundäre Lithium-Ionen-Batterien. In: Brandschutz 01/2015, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, S. 11 ff.
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Christian Geib, Christoph Nebl, Dipl.-Ing. Josef Huber, Prof. Dr. Hans-Georg Schweiger:Herausforderung Elektrofahrzeuge Hilfestellung für den Einsatz In: brandwacht 1/2020
Stichwörter
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