Tierseuchen
Die Zuständigkeit für einen Tierseucheneinsatz liegt bei der Veterinärbehörde. Die Feuerwehr wird hier nur ggf. in Amtshilfe tätig!
 
Maßnahmen
-  Bis zur genaueren Festlegung bildet das Gelände des verdächtigen Betriebs den  Gefahrenbereich
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-  Festlegung der nötigen Schutzkleidung in Zusammenarbeit mit der Veterinärbehörde 
-  So wenig Personal wie möglich in den Gefahrenbereich! Zugangs- und Ausgangsregelungen beachten. - 
-  Nur im Notfall (z.B. Menschenrettung) und nach Erkundung mit Einsatzfahrzeugen in Gefahrenbereich fahren. Dann sofortige Information der Veterinärbehörde! 
-  Fahrzeuge und Geräte bleiben bis zu einer wirksam möglichen Desinfektion im Gefahrenbereich und gelten als kontaminiert 
 
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-  Abschließende Desinfektionsmaßnahmen (z.B. von Patieten) werden von der zuständigen Behörde festgelegt 
-  strikte Einsatzstellenhygiene (nicht Trinken, Rauchen, Essen, …) 
 
-  Einsatzkräfte in Zusammenarbeit mit der Veterinärbehörde über Ansteckungsmaßnahmen, Eigenschutzmaßnahmen und die Wichtigkeit der Verhinderung einer Kontaminationsverschleppung aufklären 
-  Einsatzkräfte die in der Tierhaltung arbeiten oder mit gefährdeten (Haus-) Tieren in Kontakt kommen dürfen nicht im Gefahrenbereich eingesetzt werden 
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-  Pressearbeit-  erfolgt durch Veterinärbehörde bzw. gemeinsame Einsatzleitung 
 
-  Verpflegung/Ablösung der Einsatzkräfte planen 
 
besondere Gefahren
weitere Hinweise
Desinfektionsschleusen für Fahrzeuge
-  vor der Einfahrt in den betroffenen Bereich: - 
-  Fahrzeuge waschen, um spätere Desinfektion zu vereinfachen
 Dieses Waschwasser kann nach Rücksprache mit der unteren Wasserbehörde ggf. direkt in die Kanalisation
 
-  Personen mit Einwegschutzkleidung ausstatten um spätere Desinfektion zu vereinfachen 
 
-  wenn nötig, noch im Gefahrenbereich Grobreinigung der Fahrzeuge um Desinfektionsschleuse nicht mehr als nötig zu belasten 
-  Aufbau der Wanne - 
-  stabile Teich- oder Deponiefolie, Fixierung durch Sandsäcke. 
-  Durchfahrtsbreite nicht zu schmal festlegen! 
-  Ein- und Ausfahrtsbereich mit Schlauchbrücken realisieren, Folie mit Nägeln oder Schrauben gegen Verrutschen sichern.
 Befahren muss ggf. auch mit tiefergelegten Fahrzeugen möglich sein!
 
-  Folie vor Beschädigung schützen: vorher Untergrund säubern, Teppiche oder Platten zum Schutz einlegen. Die Einlage muss beständig gegenüber dem Desinfektionsmittel sein! 
 
-  Fahrzeuge nach Desinfektion ggf. nochmals waschen, um Folgeschäden durch Desinfektionsmittel (ätzende Wirkung) zu verhindern 
-  Dokumentation der desinfizierten Fahrzeuge 
-  Rückbau und Entsorgung von Bauteilen und Desinfektionsflüssigkeit in Absprache mit Veterinäramt und unterer Wasserbehörde 
 
Kontaktdaten/Ansprechpartner
Wenn die zuständige Veterinärbehörde keine Auskünfte geben kann:
 
Quellenangabe
Stichwörter
Influenza, Neue Grippe, Schweinegrippe, H1N1, Vogelgrippe, Geflügelpest, H5N1