Tierseuchen
Die Zuständigkeit für einen Tierseucheneinsatz liegt bei der Veterinärbehörde. Die Feuerwehr wird hier nur ggf. in Amtshilfe tätig!
Maßnahmen
Bis zur genaueren Festlegung bildet das Gelände des verdächtigen Betriebs den
Gefahrenbereich
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Festlegung der nötigen Schutzkleidung in Zusammenarbeit mit der Veterinärbehörde
So wenig Personal wie möglich in den Gefahrenbereich! Zugangs- und Ausgangsregelungen beachten.
Nur im Notfall (z.B. Menschenrettung) und nach Erkundung mit Einsatzfahrzeugen in Gefahrenbereich fahren. Dann sofortige Information der Veterinärbehörde!
Fahrzeuge und Geräte bleiben bis zu einer wirksam möglichen Desinfektion im Gefahrenbereich und gelten als kontaminiert
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Abschließende Desinfektionsmaßnahmen (z.B. von Patieten) werden von der zuständigen Behörde festgelegt
strikte Einsatzstellenhygiene (nicht Trinken, Rauchen, Essen, …)
Einsatzkräfte in Zusammenarbeit mit der Veterinärbehörde über Ansteckungsmaßnahmen, Eigenschutzmaßnahmen und die Wichtigkeit der Verhinderung einer Kontaminationsverschleppung aufklären
Einsatzkräfte die in der Tierhaltung arbeiten oder mit gefährdeten (Haus-) Tieren in Kontakt kommen dürfen nicht im Gefahrenbereich eingesetzt werden
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Pressearbeit erfolgt durch Veterinärbehörde bzw. gemeinsame Einsatzleitung
Verpflegung/Ablösung der Einsatzkräfte planen
besondere Gefahren
weitere Hinweise
Desinfektionsschleusen für Fahrzeuge
vor der Einfahrt in den betroffenen Bereich:
Fahrzeuge waschen, um spätere Desinfektion zu vereinfachen
Dieses Waschwasser kann nach Rücksprache mit der unteren Wasserbehörde ggf. direkt in die Kanalisation
Personen mit Einwegschutzkleidung ausstatten um spätere Desinfektion zu vereinfachen
wenn nötig, noch im Gefahrenbereich Grobreinigung der Fahrzeuge um Desinfektionsschleuse nicht mehr als nötig zu belasten
Aufbau der Wanne
stabile Teich- oder Deponiefolie, Fixierung durch Sandsäcke.
Durchfahrtsbreite nicht zu schmal festlegen!
Ein- und Ausfahrtsbereich mit Schlauchbrücken realisieren, Folie mit Nägeln oder Schrauben gegen Verrutschen sichern.
Befahren muss ggf. auch mit tiefergelegten Fahrzeugen möglich sein!
Folie vor Beschädigung schützen: vorher Untergrund säubern, Teppiche oder Platten zum Schutz einlegen. Die Einlage muss beständig gegenüber dem Desinfektionsmittel sein!
Fahrzeuge nach Desinfektion ggf. nochmals waschen, um Folgeschäden durch Desinfektionsmittel (ätzende Wirkung) zu verhindern
Dokumentation der desinfizierten Fahrzeuge
Rückbau und Entsorgung von Bauteilen und Desinfektionsflüssigkeit in Absprache mit Veterinäramt und unterer Wasserbehörde
Kontaktdaten/Ansprechpartner
Wenn die zuständige Veterinärbehörde keine Auskünfte geben kann:
Quellenangabe
Stichwörter
Influenza, Neue Grippe, Schweinegrippe, H1N1, Vogelgrippe, Geflügelpest, H5N1