Kennzeichnung Tag | Kennzeichnung Nacht | Bedeutung |
---|---|---|
Beförderung bestimmter entzündbarer Stoffe* | ||
Beförderung bestimmter gesundheitsschädliche Stoffe* | ||
Beförderung bestimmter explosive Stoffe* |
* nach Kapitel 3.2 Tabelle A des Europäisches Übereinkommens vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)
Kennzeichnung Tag | Kennzeichnung Nacht | Bedeutung |
---|---|---|
Beförderung bestimmter gefährlicher Güter |