Mögliche Ursachen für eine Geruchsbelästigung können sein:
Mögliche Ursache für Geruchsquellen | Informationsgewinnung bei: |
Geruchsbelästigungen aus Industrie und Gewerbe | Mineralölindustrie, Metallverarbeitende Industrie (insb. Gießereien, Kokereien), Farbstoffherstellung – und verarbeitung, Papierfabriken, Zuckerfabriken, Brauereien, allg. Agrarchemie, Kosmetikindustrie, Heizkraftwerke & Müllverbrennungs- /sortierungsanlagen |
Geruchsbelästigung aus der Landwirtschaft (Düngung von Feldern, BIO-Gas Anlagen, Kompostierungsanlagen) | Zuständige Landwirtschaftskammer |
Geruchsbelästigung aus der Kanalisation bzw. Kläranlagen | Kanalnetzbetreiber, Betreiber von Kläranlagen |
Faulgase aus stehenden Gewässern | Kommunale Grünflächenämter / Umweltämter |
Geruchsfreisetzung aus Flüssen aufgrund von extremen Niedrigwasser | Umweltämter, Wasserwirtschaftsämter |
Geruchsfreisetzungen durch schlecht gewartete Feststoff-Brennheizungen (insb. im Winter) | Umweltämter, Bezirksschornstein-Fegermeister |
Stofffreisetzung aus Pipelines | Pipelinebetreiber, Pipeline-Übersichtskarten |
Geruchsbelästigungen durch „Ablassen von Betriebsstoffen“ aus Flugzeugen insb. im Bereich der Einflug-/Abflugschneisen | Nächstgelegene Flughäfen |
Geruchsbelästigungen durch Entlüftung von Schiffen auf Gewässern | Wasserschutzpolizei |
Geruchsbelästigungen durch Freisetzung von Erdgas incl. Odorierstoffe | Zuständige Gasnetzbetreiber |
Anhand der Reihenfolge der eingegangenen Meldungen in den Leitstellen von Polizei und Feuerwehr (zeitlicher Eingang der Meldung mit dem jeweiligen Ortsbezug) kann ein Rückschluss auf die Ursache (Quelle) der Geruchsbelästigung möglich sein.
Mit Hilfe von Ausbreitungsberechnungen kann der Deutsche Wetterdienst Hilfestellung leisten.
Gerade bei großflächigen Geruchsbelästigungen gehen zahlreiche Anrufe in den Leitstellen von Polizei und Feuerwehr ein. Es ist zu prüfen:
Eine gezielte Information besonderer Objekte (z.B. Krankenhäuser) mit dem Hinweis auf Abschalten von Klima- und/oder Belüftungsanlagen ist zu prüfen.
Die Geruchsschwellen der meisten geruchsintensiven Substanzen liegt unterhalb der Nachweisgrenze der üblichen Mess- und Nachweisgeräte wie PID, IMS, Prüfröhrchen etc.
Lageabhängig ist die Entnahme großvolumiger Luftproben (> 5l) möglich:
Die Luftproben können in entsprechenden Laboratorien (z.B. Chem. Untersuchungslaboratorien, ATF-Standorte) ausgewertet werden.
ATF Köln; 37-atf@stadt-koeln.de
Handbuch Analytische Task Force der Feuerwehr Köln
Geruchsbelästigung, Information der Bevölkerung, Deutscher Wetterdienst, Messgeräte, Luftproben