Kontaminierte Verletzte - soweit medizinisch vertretbar - unter Verantwortung und Anleitung des Rettungsdienstes (Notarzt) dekontaminieren.
darauf achten, dass keine Schadstoffe inkorporiert werden (z. B. durch Mund, Nase, Ohren oder offene Wunden). Diese ggf. vorher abdecken.
Bei ABC-Gefahrstoffen, die bei Kontaminationsverschleppung eine erhebliche Schadenausweitung hervorrufen würden (z. B. Kampfstoffe und ansteckungsgefährliche Stoffe), ist eine Dekontamination/Desinfektion direkt an der Einsatzstelle erforderlich
Reihenfolge für die Dekontamination Verletzter
Basic Life Support (lebensrettende Sofortmaßnahmen)