Geruchsbelästigungen (im Freien)

Ursachensuche

1. Ursachensuche (bauliche Anlagen, Betriebe, ..)

Mögliche Ursachen für eine Geruchsbelästigung können sein:

Mögliche Ursache für Geruchsquellen Informationsgewinnung bei:
Geruchsbelästigungen aus Industrie und Gewerbe Mineralölindustrie, Metallverarbeitende Industrie (insb. Gießereien, Kokereien), Farbstoffherstellung – und verarbeitung, Papierfabriken, Zuckerfabriken, Brauereien, allg. Agrarchemie, Kosmetikindustrie, Heizkraftwerke & Müllverbrennungs- /sortierungsanlagen
Geruchsbelästigung aus der Landwirtschaft (Düngung von Feldern, BIO-Gas Anlagen, Kompostierungsanlagen) Zuständige Landwirtschaftskammer
Geruchsbelästigung aus der Kanalisation bzw. Kläranlagen Kanalnetzbetreiber, Betreiber von Kläranlagen
Faulgase aus stehenden Gewässern Kommunale Grünflächenämter / Umweltämter
Geruchsfreisetzung aus Flüssen aufgrund von extremen Niedrigwasser Umweltämter, Wasserwirtschaftsämter
Geruchsfreisetzungen durch schlecht gewartete Feststoff-brennheizungen (insb. im Winter) Umweltämter, Bezirksschornstein-fegermeister
Stofffreisetzung aus Pipelines Pipelinebetreiber, Pipeline-übersichtskarten
Geruchsbelästigungen durch „Ablassen von Betriebsstoffen“ aus Flugzeugen insb. im Bereich der Einflug-/Abflugschneisen Nächstgelegene Flughäfen
Geruchsbelästigungen durch Entlüftung von Schiffen auf Gewässern Wasserschutzpolizei
Geruchsbelästigungen durch Freisetzung von Erdgas incl. Odorierstoffe Zuständige Gasnetzbetreiber

2. Ursachensuche durch Nachverfolgung von Meldungen

Anhand der Reihenfolge der eingegangenen Meldungen in den Leitstellen von Polizei und Feuerwehr (zeitlicher Eingang der Meldung mit dem jeweiligen Ortsbezug) kann ein Rückschluss auf die Ursache (Quelle) der Geruchsbelästigung möglich sein.

3. Ursachensuche mit Unterstützung des Deutschen Wetterdienstes (DWD)

Mit Hilfe von Ausbreitungsberechnungen kann der Deutsche Wetterdienst Hilfestellung leisten.

Weiterführende Maßnahmen

1. Information der Bevölkerung

Gerade bei großflächigen Geruchsbelästigungen gehen zahlreiche Anrufe in den Leitstellen von Polizei und Feuerwehr ein. Es ist zu prüfen:

2. Information von besonderen Objekten

Eine gezielte Information besonderer Objekte (z.B. Krankenhäuser) mit dem Hinweis auf Abschalten von Klima- und/oder Belüftungsanlagen ist zu prüfen.

3. Einsatz von Mess- und Nachweisgeräten

Die Geruchsschwellen der meisten geruchsintensiven Substanzen liegt unterhalb der Nachweisgrenze der üblichen Mess- und Nachweisgeräte wie PID, IMS, Prüfröhrchen etc.

4. Entnahme von Luftproben

Lageabhängig ist die Entnahme großvolumiger Luftproben (> 5l) möglich:

Die Luftproben können in entsprechenden Laboratorien (z.B. Chem. Untersuchungslaboratorien, ATF-Standorte) ausgewertet werden.

Kontaktdaten/Ansprechpartner

ATF Köln; 37-atf@stadt-koeln.de

Quellenangabe

Handbuch Analytische Task Force der Feuerwehr Köln

Stichwörter

Geruchsbelästigung, Information der Bevölkerung, Deutscher Wetterdienst, Messgeräte, Luftproben