Inhaltsverzeichnis

Pressearbeit

zu treffende Maßnahmen

Presseausweis

Auf eigentliche Arbeit konzentrieren und ruhig bleiben!

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

Statement abgeben

Ein Statement ist eine kurze Information der Medien über die wichtigsten Fakten, es ist kein Interview. Es bietet sich insbesondere an, wenn noch keine detaillierteren Auskünfte gegeben werden können.

Sobald mit der Presse kommuniziert wird, muss immer davon ausgegangen werden, dass eine Kamera mitläuft (und wenn sie nur den Ton aufzeichnet) → Keine Aussagen wie unter uns gesagt… tätigen!

Darauf achten was im Hintergrund geschieht, als Hintergrund kann zur Sicherheit z.B. ein Einsatzfahrzeug gewählt werden, da so ein Bezug zum Thema hergestellt wird und die Tätigkeiten arbeitender Einsatzkräfte im Hintergrund nicht zu Ungereimtheiten u.ä. führen können.

Das Statement:

vor dem Statement:

während des Statements:

Welche Fakten der Presse mitgeteilt werden dürfen und welche nicht finden sich im Abschnitt Aussagen zum Einsatz die gegenüber der Presse getroffen werden dürfen bzw. sollten

Interview geben

Aufbauend auf dem Statement können auch Fragen zugelassen werden. Dann handelt es sich um ein Interview.

Zur Vorbereitung des Interviews gelten die gleichen Punkte wie für das Statement, zusätzlich jedoch:

Aussagen zum Einsatz die gegenüber der Presse getroffen werden dürfen bzw. sollten

Deutliche Formulierungen verwenden: verstorben statt ist von uns gegangen oder es kam jede Hilfe zu spät.

Aussagen zum Einsatz die gegenüber der Presse NICHT getroffen werden dürfen

Es darf gegenüber der Presse keine Auskunft erfolgen zu

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

Statement abgeben

Ein Statement ist eine kurze Information der Medien über die wichtigsten Fakten, es ist kein Interview. Es bietet sich insbesondere an, wenn noch keine detaillierteren Auskünfte gegeben werden können.

Sobald mit der Presse kommuniziert wird, muss immer davon ausgegangen werden, dass eine Kamera mitläuft (und wenn sie nur den Ton aufzeichnet) → Keine Aussagen wie unter uns gesagt… tätigen!

Darauf achten was im Hintergrund geschieht, als Hintergrund kann zur Sicherheit z.B. ein Einsatzfahrzeug gewählt werden, da so ein Bezug zum Thema hergestellt wird und die Tätigkeiten arbeitender Einsatzkräfte im Hintergrund nicht zu Ungereimtheiten u.ä. führen können.

Das Statement:

vor dem Statement:

während des Statements:

Welche Fakten der Presse mitgeteilt werden dürfen und welche nicht finden sich im Abschnitt Aussagen zum Einsatz die gegenüber der Presse getroffen werden dürfen bzw. sollten

Interview geben

Aufbauend auf dem Statement können auch Fragen zugelassen werden. Dann handelt es sich um ein Interview.

Zur Vorbereitung des Interviews gelten die gleichen Punkte wie für das Statement, zusätzlich jedoch:

Aussagen zum Einsatz die gegenüber der Presse getroffen werden dürfen bzw. sollten

Deutliche Formulierungen verwenden: verstorben statt ist von uns gegangen oder es kam jede Hilfe zu spät.

Aussagen zum Einsatz die gegenüber der Presse NICHT getroffen werden dürfen

Es darf gegenüber der Presse keine Auskunft erfolgen zu

was die Feuerwehr nicht darf

was Journalisten nicht dürfen

Anfertigung von Einsatzbildern durch Journalisten

Feuerwehrangehörige im Einsatz sind Personen des öffentlichen Lebens und dürfen unverpixelt gezeigt werden → kein Recht am eigenen Bild, Einsatzkräfte können also nicht verbieten dass sie fotografiert werden

Im Gegensatz dazu: von Portrait-Fotos in Nicht-Einsatz-Situationen gibt es ein Recht am eigenen Bild, das heißt der Veröffentlichung muss zugestimmt werden

Anfertigung von Einsatzbildern durch die Feuerwehr

Veröffentlichung von durch die Feuerwehr aufgenommenen Bildern

Auszüge aus dem Pressekodex

Der Pressekodex beinhaltet unter anderem folgende Themen:

Einschränkung der Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz

Werden unrechtmäßig Bilder von Personen veröffentlicht, müssen diese selbst gegen den Fotografen bzw. die entsprechende Redaktion vorgehen. Dies ist nicht Aufgabe der Feuerwehr!

Auszug aus Artikel 1 Grundgesetz

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

\\ Auszug aus Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Quellenangabe

Stichwörter

Film, Fernsehen, TV, Radio, Rundfunk

was Journalisten nicht dürfen

Anfertigung von Einsatzbildern durch Journalisten

Feuerwehrangehörige im Einsatz sind Personen des öffentlichen Lebens und dürfen unverpixelt gezeigt werden → kein Recht am eigenen Bild, Einsatzkräfte können also nicht verbieten dass sie fotografiert werden

Im Gegensatz dazu: von Portrait-Fotos in Nicht-Einsatz-Situationen gibt es ein Recht am eigenen Bild, das heißt der Veröffentlichung muss zugestimmt werden

Anfertigung von Einsatzbildern durch die Feuerwehr

Veröffentlichung von durch die Feuerwehr aufgenommenen Bildern

Auszüge aus dem Pressekodex

Der Pressekodex beinhaltet unter anderem folgende Themen:

Einschränkung der Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz

Werden unrechtmäßig Bilder von Personen veröffentlicht, müssen diese selbst gegen den Fotografen bzw. die entsprechende Redaktion vorgehen. Dies ist nicht Aufgabe der Feuerwehr!

Auszug aus Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Weblinks

Quellenangabe

Stichwörter

Film, Fernsehen, TV, Radio, Rundfunk