Kulturgut

Schild KulturgutKulturgüter sind Gegenstände von künstlerischem, historischem oder ar­chäologischem Interesse, wie Kunstwerke, Manuskripte, Bücher, Archivalien, Reproduktionen sowie wissen­schaftliche Sammlungen.
Ggf. wird auf Kulturgüter im Feuerwehrplan hingewiesen.

Unbewegliche Kulturgüter werden mit dem hier gezeigten Schild gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung ist allerdings nicht verpflichtend und wird nicht in allen Bundesländern angewendet.

zu treffende Maßnahmen

Erkundung

Im Brandfall und bei technischen Hilfeleistungen sind die Gefährdungslagen und die Schutzmöglichkeiten für das Kulturgut durch die erste eintreffende Führungskraft in Zusammenarbeit mit einem Ortskundigen zu erkunden.

Taktische Einsatzmaßnahmen

Grundsatz: Bergen vor Schützen !!!

Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Feuerwehr in Hilfszuständigkeit für die Sicherung von geborgenem Kulturgut zu­ständig.

Quellenangabe

Stichwörter

Artefakte, Ausstellungsstücke, Bilder, Denkmal, Denkmäler