Unter psychischer Erster Hilfe (PEH) versteht man die ersten Maßnahmen an der Unglücksstelle, um psychische Folgeschäden bei den Betroffenen zu vermindern.
Leistbar durch: Alle in der Situation anwesenden Personen (Zeugen, Einsatzkräfte, etc.)
Psychische Erste Hilfe, PEH, PSNV-B, Zeugen, Angehörige, Körperkontakt, Vergewaltigung