Psychische Erste Hilfe

 

Unter psychischer Erster Hilfe (PEH) versteht man die ersten Maßnahmen an der Unglücksstelle, um psychische Folgeschäden bei den Betroffenen zu vermindern.

Leistbar durch: Alle in der Situation anwesenden Personen (Zeugen, Einsatzkräfte, etc.)

Maßnahmen

  1. Ruhe bewahren
    Nicht rennen oder schreien
  2. Nicht alleine lassen
    Betroffene Personen nicht alleine lassen und für Ersatz durch andere Einsatzkraft sorgen oder sagen, wann man wieder zurückkommt; außerdem über aktuelles Geschehen informieren.
    (z.B. „der Krankenwagen ist auf dem Weg“)
  3. Betroffene Personen schützen und abschirmen
    Neugierige Blicke sind für eine betroffene Person unangenehm.
    Wenn möglich einfache Aufgabe vergeben um Zuschauende mit in Behandlung einzubinden
    z.B. „Beim Verband anlegen helfen„
  4. Auf Augenhöhe gehen und vorsichtig Körperkontakt suchen! (Hinweise s.u.)
    Auf gleiche Augenhöhe wie Betroffene begeben, leichter körperlicher Kontakt (Hand oder Schulter) wird manchmal von betroffenen Personen als angenehm empfunden.
    z.B. „Ist es ok, wenn ich Sie an der Schulter berühre?“
  5. Mit Betroffenen reden
    Geduldig zuhören, in ruhigem Ton sprechen
    z.B. „Ihnen ist heute etwas schlimmes passiert, wollen Sie mir davon erzählen?“

Hinweise zum Körperkontakt

Hinweise zu: Mit dem Betroffenen reden

Auskunft zum Gesundheitszustand

Quellenangabe

Stichwörter

Psychische Erste Hilfe, PEH, PSNV-B, Zeugen, Angehörige, Körperkontakt, Vergewaltigung