====== Wasserschaden ======
{{page>lokal:technische_hilfe:wasserschaden&nodate&nouser}}
Die Beseitigung von Wasserschäden ist in der Regel kostenersatzpflichtig. Der Eigentümer/Anfordernde sollte darauf aufmerksam gemacht werden.\\
Bei außergewöhnlichen Naturereignissen verzichtet der Träger der Feuerwehr evtl. auf den Kostenersatz.
===== Maßnahmen =====
==== Erkundung ====
* Wassermenge und Ausbreitung
* [[#ursache_des_wassereintritts|Ursache (Rohrbruch / Grundwasser / Rückstau / Hochwasser) gestoppt oder aktiv?]]
* Gefahr für Bewohner?
* Personen im Gebäude?
* Einschränkungen durch Wasser? Gibt es Einrichtungen im Objekt die unbedingt auf Strom-/Wasserversorgung angewiesen sind (z.B. Dialyse-Praxis)?
* Steht Wasser in Kontakt mit:
* Stromverteilung / Sicherungskasten?
* elektrischen Geräten?
* Ist die Stromversorgung bereits abgeschaltet?
* [[#gebaeudestatik|Gebäudestatik gefährdet]]? Bei Hochwasser ggf. nicht sofort abpumpen.
* [[#kontamination_des_wassers|Wasser kontaminiert]]?
==== besondere Gefahren ====
* Elektrischer Schlag aufgrund überschwemmter elektrischer Leitungen
* Rutschgefahr
* eingeschränkte Sicht (Löcher/Unebenheiten/verdeckte Gegenstände)
* [[:cbrn:start|gefährliche Stoffe]] im betroffenen Bereich? Neben gelagerten Chemikalien kommen auch Faulgase (Kanalisation!) in Betracht.
==== Tätigkeiten ====
* [[#pruefung_der_zustaendigkeit|Prüfung: ist Feuerwehr überhaupt zuständig?]]
* bei möglichem Kontakt mit elektrischen Leitungen ohne Freischaltung → **keine Tätigkeit!** [[:allgemein:elektrische_anlagen#freischalten_von_gebaeuden_durch_energieversorger|Energieversorger/Elektriker (je nach Art der Anlage) zur Abschaltung nachfordern]]
* Bei Verdacht auf gefährliche Gase: Gasmessgerät einsetzen und [[brand:allgemein:belueftung|belüften]]
* verfügbare Geräte:
* [[allgemein:geraete:tauchpumpe|Tauchpumpen]] / Wassersauger / andere Möglichkeiten?
* Förderleistung ausreichend?
* Stromversorgung gesichert? -> Feuerwehrstromerzeuger nutzen, Anschluss an Steckdosen im Schadensobjekt nur mit [[allgemein:geraete:personenschutzschalter]]
* bei großen Wassermengen ggf. Unterstützung durch [[:allgemein:thw|THW]]
* [[#priorisierung_bei_mehreren_einsatzstellen|bei großer Anzahl Einsatzstellen (z.B. nach Starkregen) priorisieren/Reihenfolge festlegen]]
~~INCLFORM=wssrschdn~~
===== weitere Hinweise =====
==== Kontamination des Wassers ====
Nicht jedes Wasser ist „sauber“:
* Regen-/Grundwasser → meist unkritisch
* Abwasser / Rückstau → biologische Gefahren
* Heizöl / Chemikalien → Umweltgefahr
Abwägung:
* [[cbrn:allgemein:koerperschutzformen|PSA erweitern (z. B. Chemikalienschutzhandschuhe)]]
* ggf. Umweltbehörde oder Spezialkräfte alarmieren
* kontaminiertes Wasser **nicht unkontrolliert abpumpen** -> Abstimmung mit Klärwerk
==== Gebäudestatik ====
Besonders wichtig bei größeren Wassermengen:
* Druck von außen vs. innen (bei Hochwasser!)
* Gefahr durch:
* durchnässte Wände
* unterspülte Fundamente
**Kernfrage: Ist Abpumpen überhaupt sicher?**
Bei Hochwasser: Wasser **NICHT sofort abpumpen**, sonst massive strukturelle Schäden möglich
==== Ursache des Wassereintritts ====
* Rohrbruch → Wasserversorgung stoppen
* Rückstau → Kanalisation überlastet
* Oberflächenwasser → Zufluss begrenzen
**Abwägung:**
* Erst Ursache bekämpfen -> dann pumpen
* oder paralleles Vorgehen
==== Priorisierung bei mehreren Einsatzstellen ====
Bei Starkregenlagen oft entscheidend:
* Welche Gebäude sind stärker betroffen?
* Gibt es:
* kritische Infrastruktur?
* besonders gefährdete Personen?
**Entscheidung:**
* Kräfte bündeln oder verteilen
* Prioritäten setzen (Menschen vor Sachwerten)
==== Prüfung der Zuständigkeit ====
Vor taktischen Maßnahmen ist zu klären, ob die Feuerwehr überhaupt zuständig ist.
**Grundsatz:**\\
Die Feuerwehr wird tätig zur **Gefahrenabwehr**, nicht zur reinen **Eigentumssicherung ohne Gefahr**.
**Prüffragen:**
* Liegt eine **unmittelbare Gefahr für Menschen** vor?
* Besteht eine **Gefahr für bedeutende Sachwerte**?
* Drohen **Folgeschäden mit Gefahrencharakter**?
* Handelt es sich um ein **Schadenereignis außergewöhnlichen Ausmaßes**?
* Bei Schaden an der Wasserleitung: Zuständigkeit bis einschließlich der Wasseruhr liegt beim Versorger, dahinter beim Objekteigentümer
**Typische Fälle → Feuerwehr wird tätig:**
* Wasser bedroht elektrische Anlagen (Stromschlaggefahr)
* Gefahr für Gebäudestatik
* größere Wassermengen (Überforderung des Eigentümers)
* Schadenslage infolge Unwetter / Naturereignis
* Gefahrstoffe im Wasser (Öl, Chemikalien)
* Menschen sind betroffen oder eingeschlossen
**Typische Fälle → eher NICHT Feuerwehr:**
* kleine Wassermengen (z. B. wenige cm, mit Haushaltsmitteln beherrschbar)
* bereits behobener Rohrbruch ohne Gefahrenlage
* reine Komfort- bzw. Versicherungsfälle
* kein Zeitdruck / keine akute Gefährdung
**Abwägungskriterien:**
* Verhältnismäßigkeit
* Zumutbarkeit für den Eigentümer
* Eigenleistungsfähigkeit des Betroffenen
* Verfügbarkeit gewerblicher Hilfe (z. B. Fachfirmen)
**Maßnahmen:**
* ggf. Einsatz ablehnen oder frühzeitig beenden
* Beratung des Eigentümers
* Verweis auf Fachfirmen
**Wichtig:** Landesrecht (Brand- und Katastrophenschutzgesetze) beachten!
===== Quellenangabe =====
* B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie
===== Stichwörter =====
Wasser im Keller
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